Prozess vertagt
Baby bei Geburt gestorben: Gynäkologe vor Gericht

Wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger Körperverletzung muss sich ein Gynäkologe vor Gericht verantworten.  | Foto: OÖG
  • Wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger Körperverletzung muss sich ein Gynäkologe vor Gericht verantworten.
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Prozess um totes Baby wurde vertagt, weil die Mutter wieder schwanger ist. Angeklagt ist ein Gynäkologe des Salzkammergut Klinikums Vöcklabruck. Er soll während der Geburt Fehler gemacht haben. 

VÖCKLABRUCK. Im Dezember 2021 war ein kleiner Junge kurz nach der Entbindung gestorben. Der behandelnde Gynäkologe muss sich seit Kurzem vor dem Landesgericht (LG) Wels verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Der zweite Prozesstag am 11. April endete ohne Urteil, weil die Mutter nicht aussagen konnte. Der Grund: Sie ist wieder schwanger. 

Drei Fehler wirft die Staatsanwaltschaft dem Gynäkologen vor. Er soll die Mutter nicht richtig über Risiken aufgeklärt haben, ein ungeeignetes wehenförderndes Medikament verordnet und zu wenig selbst im Kreissaal gewesen sein. Die werdende Mutter habe deshalb eine Uterusruptur – einen Riss der Gebärmutter – erlitten. Sie musste notoperiert werden, das Kind starb nach wenigen Tagen. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. 

Aufklärung über Komplikationen

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft setzen eine Woche vor der Geburt an. Ende November 2021 war die werdende Mutter im Klinikum erschienen, um die Entbindung zu besprechen. Eine Assistenzärztin sagt vor Gericht, sie habe ein langes Aufklärungsgespräch mit der Frau geführt und ausführlich über die Risiken von Kaiserschnitt und natürlicher Geburt gesprochen. Anschließend habe man sich auf einen Kaiserschnitt geeinigt, wie schon beim ersten Kind der Frau. Die Geschädigte erklärt über einen Vertreter, sie habe das Gefühl gehabt, es sei keine Zeit für Untersuchungen und der Kaiserschnitt nur eine Option gewesen, dass aber nichts gegen eine natürliche Geburt gesprochen hätte. 

Als zum errechneten Termin die Wehen einsetzten, kam die Geschädigte wieder ins Klinikum. Im Laufe des Tages, so die Staatsanwaltschaft, seien Untersuchungen vom Facharzt versäumt worden. Die Gabe der Wehenmittel habe der Angeklagte per Telefon angeordnet. Außerdem sei das Mittel für Frauen, die bereits einen Kaiserschnitt hatten, umstritten.

Klinikum steht hinter Arzt

Der Angeklagte und auch Vertreter des Klinikums bestreiten die Vorwürfe. Die Frau sei über alle Risiken aufgeklärt worden, auch über die später erlittene Uterusruptur. Das verwendete Wehenmedikament werde seit mehreren Jahrzehnten erfolgreich eingesetzt und der Gynäkologen sei als zuverlässiger und präsenter Arzt bekannt. Die Gebärmutter während des Einsatzes einer Saugglocke gerissen. 

Die Verhandlung soll im kommenden August fortgesetzt werden, nachdem die Geschädigte ihr Kind auf die Welt gebracht hat.

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