Arbeiterkammer-Bilanz
Die Beratung wird komplexer
Arbeiterkammer erkämpfte im Jahr 2023 insgesamt 7,2 Millionen Euro für Mitglieder im Bezirk Vöcklabruck.
BEZIRK. "Wir freuen uns, dass wir für die Arbeitnehmer im Bezirk sehr gute Erfolge erreichen konnten", zieht Arbeiterkammer-Bezirksstellenleiter Michael Weidinger Bilanz über das abgelaufene Jahr.
Von Insolvenz bis Pension
Eindrucksvoll war etwa der Fall einer Arbeitnehmerin, die mehrere Jahre in Karenz war und übersehen wurde, als das Dienstverhältnis mit einem Sozialplan aufgelöst wurde. Die Arbeiterkammer forderte für sie schließlich fast 150.000 Euro erfolgreich ein. Über ein rasches Resultat freute sich die Arbeiterkammer auch im Fall eines 58-jährigen Mannes, der als arbeitsfähig erklärt wurde, obwohl er nur noch 30 Prozent Lungenfunktion hatte. Nach einer Klage der AK erhielt er innerhalb von nur drei Wochen die rückwirkende Zuerkennung der Invaliditätspension.
Problematische Blanko-Vereinbarung
Beratung bietet die Arbeiterkammer auch bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses. "Dienstverträge sollte man immer prüfen lassen", betont Andreas Stangl, Präsident der AK Oberösterreich. Weil diese mit der zunehmenden Flexibilisierung immer komplexer werden, seien wieder öfter persönliche Beratungen nötig. Ein zunehmendes Problem sei außerdem, dass Unternehmen mit dem Dienstvertrag Blanko-Auflösungsvereinbarungen unterschreiben lassen. Passiert ist dies einer Frau aus dem Bezirk. Sie ließ die Vereinbarung von der AK dokumentieren und konnte mehr als 3.500 Euro einfordern, als der Arbeitgeber davon Gebrauch machte. Wenig Veränderung gab es bei den betroffenen Branchen, so Weidinger: "Acht Prozent der Arbeitnehmer sind im Gastgewerbe und bei Personaldienstleitern beschäftigt, sie machen 25 Prozent unserer Fälle aus."
Zur Sache
Die Arbeiterkamer Vöcklabruck hat im Jahr 2023 mehr als 7,2 Millionen Euro für ihre Mitglieder erkämpft.
Der Großteil, nämlich knapp 4,9 Millionen, entfielen auf 268 Sozialrechtsfälle – meist ging es hierbei um Pensionen und Pflegegeld.
Der Rest verteilt sich auf 282 Arbeitsrechtsfälle, meist nach Beendigung des Dienstverhältnisses, sowie Forderungen nach Insolvenzen.
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