Rundschreiben stellt Region vor Unsicherheit
Mondsee-Eigentümerin kündigt alle Pachtverträge

- Die Zukunft der Nutzung des Mondsees wird neu verhandelt.
- Foto: Hannah Hingsamer
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Nach einem überraschenden Schreiben der Eigentümerin Anna Mathyl herrscht am Mondsee große Verunsicherung – zahlreiche Pacht- und Mietverträge wurden aufgelöst.
MONDSEE. Ein Schritt mit weitreichenden Folgen beschäftigt derzeit die Region rund um den Mondsee: Wie die Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN) am 23. Juli 2025 berichteten und "MeinBezirk Vöcklabruck" bestätigt wurde, hat die Eigentümerin des Mondsees, Anna Mathyl, sämtliche bestehenden Pacht- und Mietverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Betroffen sind unter anderem Pächter von Stegen, Bojen und Seehütten.
Klare Ansage
Mathyl hat den See von ihrer Mutter Nicolette Waechter übernommen. In einem von ihr persönlich unterzeichneten Rundschreiben verweist sie laut OÖN auf ihr „gesetzliches Sonderkündigungsrecht“. Wörtlich soll es darin heißen: „Private oder kommerzielle Nutzungen des Mondsees, für die keine ausdrückliche gesetzliche oder schriftliche Erlaubnis von mir als See-Eigentümerin vorliegt, sind untersagt.“ Wer eine weitere Nutzung anstrebt: „Wenn Sie Interesse am Abschluss einer Vereinbarung (...) haben, wenden Sie sich bitte (...) an die Seeverwaltung Mondsee.“ Die Reaktionen in der Region sind deutlich. „Wir sind alle überrascht, auch die Marktgemeinde Mondsee hat das Schreiben erhalten“, sagt Bürgermeister von Mondsee, Josef Wendtner. Rechtlich sei jedoch klar: „Baden und Bootfahren müssen weiterhin möglich bleiben, da die öffentlichen beziehungsweise frei zugänglichen Badeplätze Land und Gemeinden gehören.“
Viele Fragen offen
Noch ist offen, wie viele Verträge genau betroffen sind. Klar ist aber: Die Unsicherheit in der Bevölkerung ist groß. Bürgermeister Wendtner kündigt an: „Ich werde jetzt Kontakt mit Frau Mathyl aufnehmen und versuchen, mit ihr zu sprechen. Ziel ist es, Klarheit zu schaffen und die Bevölkerung darüber zu informieren, wie es nun weitergeht.“
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