Betriebsräte ausgebildet
ÖGB klärt auf: Was der Chef darf und was nicht
20 Betriebsrät:innen haben vor Kurzem eine Erstausbildung des ÖGB Vöcklabruck absolviert. Die Teilnehmer:innen bekamen eine gewerkschaftliche Grundausbildung und wurden auf ihre Aufgaben im Betrieb vorbereitet.
VÖCKLABRUCK. Neu gewählte Betriebsrät:innen stünden vor vielen Herausforderungen, erklärt der ÖGB Vöcklabruck. Fragen seien zum Beispiel: Wie organisiere ich die Betriebsratsarbeit mit meinem Team? Wie führe ich Gespräche mit Beschäftigten, wie verhandle ich mit meiner Geschäftsleitung? Welche Aufgaben haben die Interessenvertretungen AK und ÖGB? Wie kann ich meinen Kolleg:innen kompetent bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen weiterhelfen?
Mit Falschinformationen aufräumen
Die Grundausbildung beantwortet diese Fragen und vermittelt den Kursteilnehmer:innen ein klares Rollenverständnis sowie die Aufgaben der Interessensvertretung und arbeitsrechtliche Grundlagen: „Ausgestattet mit diesem Basiswissen können die neuen Betriebsrät:innen
ihre Kolleg:innen im Betrieb noch besser und professioneller vertreten“, sagt ÖGB-Regionalvorsitzender Josef Ablinger. Im Kurs wurde auch mit vielen in Österreich vorhandenen Falschinformationen aufgeräumt. Dazu nennt ÖGB-Regionalsekretär Frederik Schmidsberger zwei Beispiele: „Im Krankenstand kann man nicht gekündigt werden ist ebenso falsch wie die Information, dass der Chef die Hälfte des Urlaubs einteilen kann.“
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