Beschwerde kommt

Nachdem keine UVP notwendig ist, soll das Kraftwerk gebaut werden.

In Voitsberg kamen Alfred Weinberger und der Projektverantwortliche Michael Pichler vom A-Tec-Konzern mit Vertretern der Plattform "Zukunft Voitsberg" und Vize-Bgm. Walter Gaich zusammen. "Für mich war es ein Vorgespräch, um auszuloten, ob wir uns annähern und eine gute Lösung für alle finden können", sagte Weinberger.
Enttäuschendes Gespräch
Für die Kraftwerksgegner verlief das Gespräch enttäuschend. "Wir wollten Informationen haben, bekamen aber keine einzige Antwort. Uns wurde gesagt, dass es nur dann eine Gesprächsbasis gibt, wenn wir uns vorstellen könnten, dass es ein Kraftwerk gibt", sagt Karl Jung.
Und macht seinem ganzen ârger Luft: "Den von A-Tec vorgegebenen Gesprächsinhalt habe ich in meiner ganzen Berufszeit noch nicht erlebt. Es durften beim Gespräch keine Fragen gestellt werden und es wurden keine Antworten gegeben. Im Multikonzern A-Tec hat man anscheinend die Gesprächskultur mit indischen Gastarbeiten oder rechtlosen, illegalen Arbeitsimmigranten oder âhnliches zu allgemeinen Umgangsform erhoben. Der vorgezeigte Umgang mit kritischen, mündigen Bürgern, die um die Gesundheit, die Lebensbindungen und Umwelt besorgt sind, lässt dies vermuten. Die Besorgnisse und ângst von 50.000 Menschen werden einem banalen Fußballspiel gleichgesetzt, mit diesem argumentierte Weinberger."
Die Stadtgemeinde Bärnbach hat sich unterdessen entschlossen, nach der Ablehnung der Berufung durch den Umweltsenat eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof zu erheben. In dieser Beschwerde wird auf Diskrepanzen der Durchschnittsbetrachtung hinsichtlich der Brennstoffwärmeleistung einzugehen sein.
Trotz der geringen Erfolgsaussichten hat sich Bärnbach zu diesem Schritt entschlossen, um im Feststellungsverfahren nach dem UVP-Gesetz keine verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zu verabsäumen.
Außerdem wird Bärnbach auch einen Antrag auf Zerkennung der aufschiebenden Wirkung durch diese Beschwerde stellen.
"Hier ist anzumerken, dass der Verwaltungsgerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung in vergleichbaren Rechtssachen regelmäßig die aufschiebende Wirkung zuerkennt", schreibt die Stadtgemeinde. Die Gegner hoffen noch auf eine EU-Beschwerde.

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