Registrierkasse - die nächste Phase beginnt
Steuertipp von Mag. Ronald Angeringer von der Steuerberatung Gaedke & Angeringer
Ab 1.4.2017 muss die Registrierkasse verpflichtend mit der so genannten technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz gegen Manipulation ausgestattet sein. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Registrierung der Sicherheitseinrichtung und die der Registrierkasse über FinanzOnline zu erfolgen. Danach gelten für Unternehmen mit Registrierkassenpflicht neue, zusätzliche Anforderungen an die Belege der Registrierkasse. Zusätzlich müssen ab April 2017 folgende Daten angedruckt sein:
Kassenidentifikationsnummer
Datum und Uhrzeit der Belegausstellung
Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersatz
Inhalt des maschinenlesbaren Codes
Belege für Trainings- und Stornobuchungen müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
Tipp: Gerne unterstützen wir Sie bei der Meldung auf FinanzOnline. Am besten noch heute einen Termin mit uns vereinbaren.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.