Auflagen nicht erfüllt: Christkind erhält heuer keine Landegenehmigung für Österreich
Wegen einer Bürokratie-Posse dürfte Weihnachten dieses Jahr in Österreich ausfallen.
Denn aufgrund einer Vielzahl an Verstößen gegen behördliche Auflagen darf das Christkind heuer nicht in Österreich landen. Eine Genehmigung wurde vom Luftfahrtamt in Wien erstmals verweigert.
Landungen nicht sicher
Ein Beamter verteidigt die Entscheidung: „Am Christkind wurden keine ordnungsgemäßen Notrutschen festgestellt.“ Außerdem sei es massiv überladen gewesen: „Es waren mehrere hundert Tonnen Fracht angemeldet. Da ist die Sicherheit nicht gewährleistet, wenn es in Wohngebieten von Haus zu Haus fliegt.“
Zwar könne das Christkind gegen den Bescheid Berufung einlegen. Allerdings könne das Berufungsgericht aufgrund der Feiertage frühestens im Jänner, also nach Weihnachten, eine Entscheidung treffen.
Christkind resigniert
Ein Sprecher des Christkinds gibt sich wenig kämpferisch: „Wir akzeptieren die Entscheidung. Die meisten österreichischen Kinder sind laut Aussage ihrer Eltern ohnehin undankbare Gfrasta. Die hätten heuer sowieso nur Holzkohle bekommen.“ Doch das Luftfahrtamt zeigt sich versöhnlich: „Wenn das Christkind einen TÜV-zertifizierten Bremsfallschirm dazumontiert, können wir ein Auge zudrücken und eine Landegenehmigung für April ausstellen.“
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