Donauinsel
Verwirrung um verbotene Getränke beim Donauinselfest 2023
Donauinselfest 2023: Viele Besucher fragen sich, was sie alles aufs Festivalgelände mitnehmen dürfen. Was nun erlaubt oder verboten ist, weiß die BezirksZeitung.
WIEN. Viele Besuchende stellen sich die Frage, welche Gegenstände, Getränke und Speisen man zum Donauinselfest mitnehmen darf.
Am vergangenen Wochenende sorgte die veröffentlichte Haus- und Platzordnung auf der Website des DIF für Verwirrung bei den Besuchenden. Denn im 4,5 Kilometer großen Festivalgebiet - zwischen Parkplatz Floridsdorfer Brücke und Reichsbrücke - ist die "Mitnahme von alkoholischen Getränken, Speisen, Dosen, Glasflaschen sowie nichtalkoholischen Getränken nicht gestattet".
Snacks und 0,5-Liter-Flasche erlaubt
Doch im nächsten Satz steht: "Als Ausnahme gelten PET-Wasserflaschen oder Trinkflaschen mit einer Größe von 0,5 Liter". Um für keine Verwirrung zu sorgen, teilten die Veranstalter dann am Montag mit, dass nichtalkoholische Getränke in PET-Wasserflaschen oder Trinkflaschen mit einer Größe von 0,5 Liter mitgenommen werden dürfen. Am Gelände können Besuchende zahlreiche Wasserspender kostenfrei nutzen.
Außerdem wird betont, dass "grundsätzlich die Mitnahme größerer Mahlzeiten nicht erlaubt" sei, jedoch kleinere Snacks kein Problem seien, ohne darauf zu einzugehen, was als "Snack" definiert wird.
"Sollte aus medizinischen Gründen die Notwendigkeit bestehen, größere Mengen an Getränken oder Speisen mitzunehmen, so ist dies selbstverständlich möglich und kann mit dem Sicherheitspersonal vor Ort abgeklärt werden", fügte man hinzu.
Was noch erlaubt ist und was nicht
- (Regen-)Schirme, Knirpse sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet - Regenponchos werden bei Bedarf, solange der Vorrat reicht, verteilt
- Große Taschen und Rucksäcke (jeweils ab Größe A3), Camelbacks (Trinkrucksäcke), Reisekoffer, Fahrräder, Skateboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways, E-Scooter und ähnliche Gefährte sind nicht erlaubt
- Hunde und generell Tiere sind nicht erlaubt, ausgenommen Blindenführ- und Partnerhunde mit entsprechender Ausbildung
- Waffen jeder Art und Gegenstände, die als Waffe Verwendung finden könnten, sowie jegliche Substanzen, die "eine Gefährdung darstellen können", Pyro, feuergefährliche Flüssigkeiten, Drogen und andere Rauschmittel sind nicht erlaubt
- Auch Drohnen und ähnliche Gegenstände sind nicht gestattet
- Rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial sowie jegliche werbende Gegenstände sind ebenfalls nicht erlaubt
Mehr Informationen findest du hier in der Haus- und Platzordnung des DIF 2023.
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