Impfung im ACV
Vormerkung für Affenpocken-Impfung startet in Wien
Die Stadt Wien startet mit der Vormerkung für die Affenpocken-Impfung. Ab 14. September können die Termine dann gebucht werden, die ersten Impfungen finden ab 19. September im Austria Center Vienna (ACV) statt.
WIEN. Der Impfstoff gegen Affenpocken ist Mangelware. Von den 2.340 Affenpocken-Impfdosen, die den Bundesländern bereits zugewiesen wurden, entfallen 21,5 Prozent auf Wien, was dem Bevölkerungsschlüssel der Bundeshauptstadt entspricht. Laut Erlass des Gesundheitsministers dürfen davon ein Drittel für vorbeugende Schutzimpfungen verwendet werden.
Nur wenig Affenpocken-Impfstoff vorhanden
Aufgrund der hohen Nachfrage bei gleichzeitig geringen Mengen an Impfstoff muss die Vergabe über ein Vormerksystem erfolgen. Dies soll auch dazu dienen den Bedarf an Affenpocken-Impfungen für künftige Planungen abzuschätzen. Die Impfung steht vorrangig jenen Personen zu, die ihren Lebensmittelpunkt in Wien haben.
„In den vergangenen Wochen war ich viel in Kontakt mit jenen Organisationen, die sich intensiv mit dem Thema Affenpocken auseinandergesetzt haben. Darum tut es mir wirklich weh, dass wir aufgrund der enormen Impfstoffknappheit nicht allen Interessierten eine vorbeugende Affenpocken-Impfung anbieten können. Mit unserer Vormerkplattform können wir die zur Verfügung stehenden Impftermine rasch vergeben und alle Interessierten gezielt kontaktieren, sobald es neuen Impfstoff gibt“, sagt Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ).
So funktioniert die Vormerkung
Die Vormerkung für eine Affenpocken-Impfung startet ab Freitag, 9. September, und kann online oder telefonisch durchgeführt werden:
- Online-Vormerkung unter www.impfservice.wien/affenpocken
- Telefonische Vormerkung ist rund um die Uhr über die Gesundheitshotline 1450 möglich
Buchung eines Impftermins
Am Mittwoch, 14. September, werden die verfügbaren Impftermine freigeschaltet. Alle Personen der Zielgruppe, die bis dahin vollständig vorgemerkt sind, bekommen an dem Tag automatisch eine Erinnerung und das sowohl per E-Mail als auch per SMS. Danach können die Impftermine umgehend gebucht werden. Die ersten Affenpocken-Impftermine finden ab Montag, 19. September, statt.
Wem wird die Impfung empfohlen?
Die vorbeugende Impfung wird für die breite Bevölkerung derzeit nicht vom Nationalem Impfgremium (NIG) empfohlen. Aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit des Affenpocken-Impfstoffes wird die vorbeugende Impfung nur jenen Gruppen empfohlen:
- Personal in spezialisierten Laboren, die mit Orthopoxviren arbeiten (Arbeit mit Proben von an Affenpocken Infizierten bzw. dem Virus selbst)
- Gesundheitspersonal, das einem sehr hohen Expositionsrisiko durch an Affenpocken erkrankten Personen bzw. Orthopoxviren ausgesetzt ist (designierte Abteilungen/Ambulanzen/Ordinationen für die Diagnostik und Therapie von mit Affenpocken infizierten Personen)
- Personen mit individuellem Risikoverhalten (Personen mit häufig wechselnden sexuellen Kontakten, derzeit betroffen sind insbesondere Männer mit gleichgeschlechtlichen Partnern)
- Personen im Rahmen einer Riegelungsimpfung (Impfaktionen zur Unterbindung eines lokalen Ausbruchsgeschehens)
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist der Impfstoff in der EU nicht zugelassen.
Welchen Affenpocken-Impfstoff gibt es?
Ein Pocken-Impfstoff der 3. Generation des Herstellers Bavarian Nordic wird in den USA unter dem Namen Jynneos® und in der EU unter dem Namen Imvanex® vertrieben. Er ist für Personen ab 18 Jahren zur Vorbeugung gegen Pocken und Affenpocken zugelassen.
Es handelt sich bei Pocken-Impfstoffen der 3. Generation um eine nicht-vermehrungsfähige Lebendimpfung, bei der aufgrund der Verwandtschaft der Viren von einer Schutzwirkung gegen Affenpocken ausgegangen wird.
Wie wird geimpft?
Die vorbeugende Affenpocken-Impfung wird in zwei Dosen von je 0,1 mL im Abstand von 28 Tagen verabreicht. Die Impfung kann auch nach engem Kontakt mit einer infizierten Person verabreicht werden. Dabei wird in einem Abstand von 28 Tagen zwei Dosen von je 0,5 mL verabreicht. In diesem Fall wird die Impfung jedoch von der Gesundheitsbehörde angeordnet.
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