Vormittags
Ab 2023 können Bezirksämter ohne Termin besucht werden
Mit dem neuen Jahr können die Wiener Bezirksämter wieder am Vormittag ohne Terminvereinbarung besucht werden.
WIEN. Mit Ausbruch der Covid-Pandemie, den hohen Infektionszahlen, Lockdowns und Co mussten die Bezirksämter großteils auf Terminvergaben sowie Online-Erledigungen umstellen. So war auch die Abwicklung der Meldevorgänge per E-Mail aufgrund der Pandemie ohne persönliches Erscheinen vorübergehend gestattet. Die Stadtverwaltung ging mit dieser konsequenten Vorgangsweise auf Nummer sicher.
Mit Beginn 2023 stellen die Bezirksämter wieder um: Der Kundenverkehr wird unter der Woche, vormittags, wieder (wie vor Pandemiebeginn) ohne Terminvergabe erfolgen.
Ab 2. Jänner werden die Amtswege von Montag bis Freitag von 8 bis 11:30 Uhr wieder ohne Terminvergabe möglich sein. Wer seinen Pass erneuern will, eine Meldebestätigung benötigt oder ein sonstiges Service der Bezirksämter in Anspruch nehmen möchte, kann dies im neuen Jahr zu diesen Zeiten auch wieder ohne vorherige Terminvereinbarung machen.
Terminvergaben wochentags ab 12 Uhr
Die Möglichkeit einen konkreten Termin zu reservieren, bleibt aber bestehen. Dies ist Montag bis Freitag zu den Öffnungszeiten der Bezirksämter von 12 bis 15 Uhr möglich – am Donnerstag gibt es in gewohnter Weise verlängerte Öffnungszeiten bis 17:30 Uhr (letzter buchbarer Termin um 17:00 Uhr).
Anmeldungen nur mehr mit persönlichem Erscheinen
In Österreich besteht eine gesetzliche Meldepflicht, sich an der Wohnadresse anzumelden. Während der Pandemie wurde auch eine Übermittlung der Unterlagen für die Meldung per E-Mail ohne persönliches Erscheinen akzeptiert. Diese Ausnahmeregelung endet mit Ablauf des Jahres. Mit der Öffnung der Ämter gilt wieder die Ursprungsvariante, die eine persönliche Antragstellung vorsieht.
Wichtig: Die Meldepflicht trifft grundsätzlich nicht den Vermieter oder Hauseigentümer, sondern jene Person, die die Unterkunft bezieht oder aufgibt.
Eine Liste aller Bezirksämter in Wien findest du hier.
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