Corona in Wien
Ämter, Behörden und wichtige Anlaufstellen im Überblick
Ein Großteil der Wiener Basisversorgung wird durch die Maßnahmen bedingt durch den Coronavirus auf kontaktlose Kommunikation umgestellt.
WIEN. Um die Gefahr der Ansteckung mit dem Coronavirus so gering wie möglich zu halten, hat die Stadt Wien den allgemeinen Parteienverkehr mit Antragstellungen auf online-Betrieb und Telefonservice umgestellt.
Davon nicht betroffen ist allerdings Wiens Basisversorgung, welche etwa Spitäler und Betreuungseinrichtungen, Einsatzkräfte, Kindergärten und Schulen, Öffis, Wasser, Gas, Strom, Müllabfuhr umfasst. Für Risikogruppen und ältere Personen wurden zudem neue Services eingerichtet.
Einen Überblick, wie sich das Leben in dieser besonderen Situation auf die unterschiedlichen Lebensbereiche auswirkt, gibt es hier
Magistratische Bezirksämter
Hier gilt ab sofort: Online Info, Auskunft oder Antragstellung per E-Mail und telefonische Kontaktaufnahme (Ausnahmen nur in absolut dringenden Notfällen nach telefonischer oder E-Mail-Vereinbarung). Anträge können in den dafür vorgesehenen Behältnissen und Boxen abgegeben, bzw. von dort geholt werden Eine Liste der Bezirksämter gibt es unter www.wien.gv.at/mba/mba.html
Alle Schanigärten-Genehmigungen und diverse andere Bescheide werden, bis die Post wieder regulär zustellt, noch nicht ausgestellt. Ausgenommen davon sind Strafen mit Verjährungsfolgen.
Sozialzentren (Mietbeihilfe, Mindestsicherung)
Um persönliche Vorsprachen an den Sozialzentrumsstandorten zu verringern, werden aktuell anspruchsberechtigte Personen für eine Mietbeihilfe (Ansprüche, die im März, April und Mai 2020 auslaufen) ab sofort auch ohne gesonderten Antrag verlängert. Die Kunden – häufig ältere Personen – werden darüber vorzugsweise per Telefon oder E-Mail verständigt. Dasselbe Verfahren findet für Dauerleistungsbezieher Anwendung.
Zum Schutz von Kunden und Mitarbeiter werden an den fünf Standorten der Wiener Sozialzentren keine persönlichen Vorsprachen mehr möglich sein. Kunden werden ersucht, nach Möglichkeit alle Anliegen, Anträge und weitere Korrespondenz per E-Mail, Post bzw. Fax an das zuständige Sozialzentrum zu richten. An den Standorten der Sozialzentren wird es zudem weiterhin die Möglichkeit geben, per Einwurfbox Unterlagen abzugeben. Aufgrund der erhöhten telefonischen Nachfrage gibt es längere Wartezeiten, daher wird alternativ die schriftliche Eingabe per E-Mail empfohlen.
Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35)
Auch hier gilt: Online Info, Auskunft oder Antragstellung per E-Mail und telefonische Kontaktaufnahme. www.wien.gv.at/kontakte/ma35/
Bezirksgesundheitsämter
Impfungen werden ausgesetzt. Schulärzte sind abgezogen, zur Unterstützung für KAV, MA15 und Rettung in der Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus. Siehe auch www.wien.gv.at/gesundheit/einrichtungen/gesundheitsaemter/
Standesämter
Erreichbarkeit: schriftlich, telefonisch und per E-Mail für Anfragen, Auskünfte, Informationen - Trauungen finden derzeit keine statt. www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/
Geburtsbeurkundung
Informationen liegen in Geburtsspitälern oder am Standesamt auf. Die erforderlichen Unterlagen (Kopien) können per Post oder eingescannt per E-Mail an das Standesamt übermittelt werden. Mit der E-ID/Bürgerkarte kann auch der Digitale Baby-Point genutzt werden. www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/urkunden/standesamt/geburtsurkunde
Sterbebeurkundung
Ausschließlich über beauftragtes Bestattungsunternehmen.
Online-Urkundennachbestellung ist bei MA 63 (Gewerberecht) möglich. www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/urkunden/standesamt/sterbeurkunde
Begräbnisse/Bestattung
Friedhofsbesuche sind weiterhin erlaubt. Bei Begräbnissen ist ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Menschen einzuhalten. Die Benutzung der Aufbahrungshalle ist nicht möglich, die Zeremonie findet im Freien statt.
Website: www.bestattungwien.at
Namensänderung
Anträge können schriftlich und per E-Mail eingebracht werden.
Website: www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/urkunden/standesamt/namensaenderung
Wiener Wohnen (Gemeindebau): Bareinzahlung von Mieten
Für Mieteinzahlungen können die 24-Stunden-Kassenautomaten genutzt werden. Der Zugang ist mittels Wiener Wohnen Service-Karte möglich. Bitte die Zahlungsdaten oder einen Zahlschein mitnehmen. Infos unter www.wienerwohnen.at
Wohnungsrückgaben
Termine für Wohnungsrücknahmen und neue Vertragsabschlüsse werden vorerst auf Mitte April 2020 verschoben. In Ausnahmefällen, etwa bei drohender Obdachlosigkeit, werden auch jetzt Mietverträge abgeschlossen und Wohnungen übergeben.
Behebung von Gebrechen
Hier gibt es nur einen eingeschränkten Service, vorrangig Schadensbehebung im Zusammenhang mit Strom-, Wasser- und Wärmeversorgung sowie Schäden am Abflusssystem und solche, die die Bausubstanz gefährden.
Einsatz von Installateuren
Subunternehmen und Handwerksbetriebe von Wiener Wohnen sind zur Behebung schwerer Gebrechen weiterhin im Einsatz.
HausbesorgerInnen
Sorgen weiterhin für Sicherheit und achten auf Beleuchtung, Aufzüge und Müllräume. Gebrechen und notwendige Entrümpelungen werden von ihnen gemeldet. Reinigungsarbeiten werden reduziert durchgeführt. Zum Schutz der Kunden und Mitarbeiter werden auch weitere Leistungen, die keine unmittelbare Dringlichkeit haben, zurzeit reduziert angeboten.
Wiener Wohnen Service-Center
Das Service-Center ist geschlossen. Für dringende KundInnenanliegen steht die Wiener Wohnen Service-Nummer 05 75 75 75 zur Verfügung.
Frauenzentrum der Stadt Wien
Das Frauenzentrum der Stadt Wien ist untertags weiterhin telefonisch und per Mail erreichbar und berät kostenlos zu Themen wie Scheidung, Trennung, Obsorge, Kontaktrecht und Unterhalt.
Erreichbar unter 01/717 19 rund um die Uhr sowie per Mail unter frauennotruf@wien.at, Frauenhaus-Notruf: 01/05 77 22 (rund um die Uhr),
Sonstige Fragen und Beratungen unter Tel. 01/512 38 39, Anrufe Montag von 9 bis 18 Uhr; Di, Mi, Do, Fr von 9 bis 16.30 Uhr, Frauenzentrum der Stadt Wien unter Tel. 01/408 70 66, Anrufe von 9 bis 17 Uhr, FREITAG: 9 bis 16 Uhr.
Wiener Märkte
Alle Wiener Märkte haben als wichtige Nahversorger offen, aber sämtliche Betriebe am Markt, die keinen Lebensmittelhandel betreiben, haben ihren Betrieb entsprechend der COVID-19-Verordnung vorübergehend einzustellen. Tabakfachgeschäfte, Zeitungskioske und Notfall-Dienstleitungen sowie der Lebensmittelhandel sind offen.
Geschlossen sind der Flohmarkt neben dem Naschmarkt, der Antiquitätenmarkt am Hof und auch Anlassmärkte, z.B. Ostermärkte.
Nähere Informationen gibt es bei der Lebensmittel-Hotline der MA 59 unter der Wiener Telefonnummer 01/4000 8090. Die Hotline ist Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr, Samstag zwischen 9 und 17 Uhr und Sonntag zwischen 9 und 15 Uhr besetzt.
Wiener Öffis
Alle Wiener Öffis fahren, um jene, die zur Arbeit müssen oder sonstige wichtige Wege zu erledigen haben, öffentlich von A nach B zu transportieren.
Wiener Parks
Alle Wiener Parks sind frei zugänglich, unter der Vorgabe der Einhaltung der Verordnung der Bundesregierung und damit verbundenen Verhaltensregeln. Ausgenommen davon sind Spielplätze, Ballspielplätze, Ballspielkäfige und Skateanlagen
Gewerbeanmeldungen
Für bestimmte reglementierte Gewerbe, zB Baumeister, Elektrotechniker gilt Beratung per Mail und Telefon. Schwerpunkt: Individuelle Befähigungen, Anerkennungen/Gleichhaltungen: von Qualifikationen, die in einem anderen EU-Land erworben wurden, Nachsichten bei Vorstrafen oder Insolvenz - sämtliche Verfahren können elektronisch beantragt werden unter www.wien.gv.at/kontakte/ma63
Garagen
30.000 Wiener Garagenplätze stehen für alle um 5 Euro pro Tag zur Verfügung.
Kurzparkzonen
Kurzparkzonen sind in ganz Wien bis auf weiteres aufgehoben: Anrainer-und Behindertenparkplätze sowie Ladezonen, Halte- und Parkverbote gelten aber weiterhin.
Website: www.wien.gv.at/verkehr/parken/kurzparkzonen
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