Streit um Untersagung
Anti-Corona-Demo mit Tausenden Teilnehmern am Samstag angekündigt
Kundgebungen am Samstag und Sonntag: Das Demoprogramm am Wochenende ist recht dicht, und das obwohl die Corona-Ampel mittlerweile rot zeigt. Wie Demos, deren Teilnehmer keine Maske tragen, aufgelöst werden sollen, ist weiter strittig.
WIEN. Wer soll eine Demonstration untersagen, weil sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht an Vorgaben wie Maskenpflicht oder Mindestabstand halten? Diese Frage wurde zuletzt am Nationalfeiertag laut, als etwa 1.500 Menschen, die gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung demonstrierten, dicht gedrängt und ohne Mund-Nasen-Schutz durch die Innenstadt zogen.
Die Polizei sah damals die Wiener Gesundheitsbehörde in der Pflicht, die Aufforderung für eine Auflösung der Versammlung zu geben. Diese wiederum sieht diese Kompetenz klar im Bereich der Polizei angesiedelt. Hintergrund ist Paragraph 10 Absatz 13 der Covid-19-Maßnahmenverordnung, wo es heißt, dass bei der Beurteilung einer Versammlung Rücksprache mit der Gesundheitsbehörde gehalten werden soll.
15.000 Menschen am Heldenplatz?
Angesichts des Programms für das kommende Wochenende wird sie wieder aktuell: Es sind laut Polizei am Samstag und am Sonntag je zwei Demonstrationen oder Kundgebungen von Corona-"Maßnahmenkritikern" angemeldet, am Samstag auch noch eine Gegendemo. Am Samstag werden laut Veranstaltern 15.000 Menschen im Volksgarten und am Heldenplatz erwartet. Im Anschluss an die Standkundgebung ist ab 19 Uhr eine Demo inklusive Autokorso um den Ring geplant.
Die Polizei hat zuletzt den Standpunkt vertreten, dass die Demos von "Corona-Leugnern" im Vorfeld untersagt werden sollten, allerdings von der Gesundheitsbehörde der Stadt Wien. Der Grund sei, dass es dann überhaupt nicht zu einer gesundheitsgefährdenden Ansammlung komme – "wenn einmal Tausend Menschen ohne Maske zusammenstehen und wir die Versammlung auflösen müssen, müssen wir die Menschen einkesseln und stundenlang die Identität jedes Einzelnen feststellen. Das dauert Stunden und erhöht noch das Risiko", heißt es von der Polizei.
Diese Position kann man in der Magistratsdirektion nicht nachvollziehen: "Vorher kann ich ja nicht wissen, ob diese Menschen eine Maske tragen werden oder nicht", heißt es von dort. Aber sobald man sehe, dass die Menschen sich nicht an die Maßnahmen hielten, müsse die Polizei unverzüglich einschreiten.
Demo wird beobachtet
Den Streit versuchte man heute, 30. Oktober, bei einem gemeinsamen Termin im Gesundheitsministerium beizulegen. "Das Ministerium hat anerkannt, dass es sich hier um einen rechtlichen Graubereich handelt, und zugesagt, den entsprechenden Gesetzestext zu überarbeiten", heißt es aus der Magistratsdirektion. Für das Wochenende wird man aber einen Experten der Gesundheitsbehörde in den Krisenstab der Polizei entsenden, damit die Versammlungen gemeinsam beobachtet werden können.
Beide Seiten sind sich darüber einig, dass die Versammlungsfreiheit ein hohes Gut ist, das nicht einfach beschnitten werden kann. Es gibt auch schon eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien aus dem Juli, die belegt, dass an diesem grundsätzlichen Recht auch eine Pandemie nicht rütteln kann: Damals entschied das Gericht, dass die Untersagung einer Demo von Corona-Maßnahmen-Gegnern im April, während der Ausgangsbeschränkungen, nicht rechtmäßig war. Hintergrund des Streits könnte also auch sein, dass keine Behörde diejenige sein möchte, die sich wegen einer Entscheidung abermals vor Gericht verantworten muss.
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