Diskussion um Leerstandsabgabe für Eigentumswohnungen
Aufreger: Müssen Besitzer einer unvermieteten Immobilie bald eine Strafabgabe bezahlen? Die bz hat bei Immo-Experten Peter Nemeth nachgefragt, ob eine Leerstandsabgabe verfassungsrechtlich in Ordnung wäre.
WIEN. Die schlimmsten Befürchtungen der Besitzer von leer stehenden Eigentumswohnungen werden derzeit diskutiert: Laut der Tageszeitung "Kurier" hat die rot-grüne Stadtregierung bereits im Herbst eine Prüfung für eine Leerstandsabgabe private Immobilien betreffend vereinbart. Konkret bedeutet das, dass die Eigentümer leer stehender Immobilien eine Abgabe an die Stadt zu entrichten hätten.
Während laut dem Kurier für Finanzstadträtin Renate Brauner eine Abgabe für unbewohnte Wohnungen und leer stehende Geschäftslokale denkbar wäre, ist der Aufschrei in allen nicht an der Wiener Regierung beteiligten Parteien riesengroß. So bezeichnet Gernot Blümel von der ÖVP die Abgabe als Strafsteuer und ortet einen Anschlag auf das Eigentum, während der freiheitliche Klubchef Dominik Nepp ebenso wie Stefan Gara von den NEOS die Abgabe als Vorbote einer Enteignung befürchtet und auf die in Hamburg legale Beschlagnahmung von leer stehenden Wohnungen für Asylanten verweist.
Mietrecht schuld an Leerständen
NEOS-Stadtentwicklungssprecher Stefan Gara spricht mit seinem Vorschlag, statt einer Leerstandsabgabe das Mietrecht zu vereinfachen, den Ursprung des Problems von leer stehenden Immobilien konkret an. Auch Fragen nach einer Regelung den Zweitwohnsitz betreffend sowie einer möglichen Verpflichtung zur Renovierung wirft Gara auf.
"Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Leerstandsabgabe durchgeht", gibt bz-Immo-Experte Peter Nemeth Entwarnung. "Diese Abgabe ist eine Art Strafe und verfassungsrechtlich nicht wirklich in Ordnung. Eine Leerstandsabgabe gibt es in ganz Österreich nicht. Was ich mit meinem Eigentum mache, ist meine Sache - das ist ja der Grund, warum man Eigentum erwirbt." Eine Enteignung ist laut Nemeth in seltenen Fällen möglich, allerdings handelt es sich dabei um öffentliche Interessen, wie etwa den Bau einer U-Bahn oder einer Autobahn.
"Lieber Leerstand als vermieten"
Den Grund für die rund 10.000 leer stehenden Wohnungen in Wien kennt Nemeth als Hausverwalter und Ombudsmann für Probleme rund ums Mieten ganz genau: "Die Erklärung, warum in Wien Wohnungen leer stehen, ist ganz einfach: Das Mietrecht ist so mieterfreundlich abgefasst, dass man einen Mieter ganz schwer wieder hinaus bekommt. Ich kenne viele, viele Leute, die schlechte Erfahrungen mit Mietern gemacht haben und sagen, dass sie ihre Wohnung, die sie geerbt haben und für ihr Kind oder Enkerl aufheben möchten, lieber leer stehen lassen als zu Vermieten. Man darf auch nicht vergessen, dass diese Mieteinnahmen wieder hoch versteuert werden müssen."
Mit einem Ergebnis der koalitionären Arbeitsgruppe, die eine Leerstandsabgabe nach dem Abgabenerfindungsrecht prüft, ist nach dem Sommer zu rechnen.
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