Gesetz verbietet Tierhandel im Internet
Große Aufregung unter Tierschützern: Hunde und Katzen dürfen nicht mehr im Internet vermittelt werden. Karolina Dudzinski und ihre Mitstreiter von den vielen privaten Tierschutzvereinen planen eine Demo gegen die Novellierung des Tierschutzgesetzes.
WIEN. Facebook ist voll von verzweifelten Meldungen von Tierfreunden. Denn am 1. Juli ist die Novelle des Tierschutzgesetzes in Kraft getreten, die unter anderem verbietet, Tiere über das Internet zu vermitteln.
Der Grund für das Verbot war kein schlechter. "Im Zuge der Novellierung wurde der Internethandel mit Tieren klar geregelt. In der Vergangenheit kam es viel zu oft vor, dass Hundewelpen aus anderen Ländern importiert und unter unwürdigen Bedingungen gehalten und gehandelt wurden. Dieses Problem hat sich durch den Internethandel mit Tieren weiter verschlimmert. Das Gesetz bietet endlich die Handhabe, gegen solche Praktiken vorzugehen", heißt es aus dem für Tierschutz zuständigen Gesundheitsministerium.
Tod für Tierschutzvereine
"Das ist ja etwas Gutes", bestätigt Karolina Dudzinski. "Allerdings hat niemand bedacht, welche Folgen das für kleine Tierschutzvereine hat. Denn auch diese dürfen ihre Schützlinge nicht mehr vermitteln", so die Meidlingerin. Sie ist stellvertretende Obfrau des Vereins "Hung(a)ry Dogs", der zwei Tierheime in Ungarn sowie an die 30 Pflegestellen in ganz Österreich, auch in Wien, betreibt. "Da wir die Hunde nicht mehr vermitteln dürfen, ist das ein Todesurteil für viele von ihnen. Deshalb planen wir am 29. Juli eine Demo in Wien, um eine Änderung der Novellierung zu fordern", so die 29-Jährige.
Entwarnung vom Ministerium
Jedoch gibt es einen Hoffnungsschimmer: Denn die Tierschutzvereine können um eine Genehmigung ansuchen. Wie die Auflagen dafür aussehen werden, daran wird derzeit gearbeitet. Außerdem dürfen die Schützlinge in der Übergangsphase bis 1. Juli 2018 noch straffrei im Internet vermittelt werden. Danach gilt: "Wer gegen die Bestimmungen verstößt, hat mit einer Geldstrafe von bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro zu rechnen", heißt es aus dem Ministerium. Ein Problem taucht allerdings jetzt schon auf: "Wir haben unsere wichtigste Vermittlungsplattform Willhaben verloren. Die hat bereits alle Anzeigen von Vereinen ohne Bewilligung deaktiviert", so Dudzinski.
Wer das Anliegen der Tierschützer unterstützen will, kann hier die Online-Petition unterschreiben.
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