Urteil in Wien
HIV-Positiver steckte Polizistin blutigen Finger in den Mund
Bei einem Polizeieinsatz am 27. Jänner verhielt sich ein 35-Jähriger überaus aggressiv und griff einer Beamtin mit seinen blutigen Fingern in den Mund. Kurz zuvor hatte er von seiner HIV-Infizierung erfahren. Am Dienstag wurde der Mann, der eine lange Historie mit Drogenmissbrauch hinter sich hat und 13-fach vorbestraft ist, von einem Wiener Gericht zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt.
WIEN. Einem 35-jährigen Mann wurde am Dienstag in Wien am Landesgericht für Strafsachen der Prozess gemacht. Der Suchtgiftabhängige mit langer Drogenmissbrauchs-Historie war am 27. Jänner in einem äußerst angeschlagenen Zustand von der Polizei aufgegriffen worden.
Dieser soll kurz zuvor erfahren haben, dass er sich mit HIV angesteckt hatte. Daraufhin soll er Drogen konsumiert haben und in der Nacht unterwegs gewesen sein. Als die Exekutive die Identität des Mannes feststellen wollten, soll er gewalttätig auf diese losgegangen sein.
Attackierte Beamtinnen
Dabei griff er einer Beamtin mit seinem blutigen Fingern in den Mund. Einer zweiten Polizistin versetzte er Faustschläge und Tritte gegen den Oberkörper. Aufgrund dieser Tätlichkeiten saß er am Dienstag auf der Anklagebank. Bei dem 35-Jährigen ist auch eine Hepatitis-Erkrankung nachgewiesen. Der Mann bekannte sich vor Gericht schuldig, könne sich aber an nichts erinnern. Das Urteil am selben Tag: zwei Jahre unbedingte Haft.
In gesamt 13 Fällen war er bereits vorbestraft. Zuletzt wurde er wegen eines Drogendelikts verurteilt, musste diese Strafe aber nicht verbüßen, da ihm von der Justiz "Therapie statt Strafe" gewährt wurde. Sprich: Er durfte ein Entzugsprogramm absolvieren, anstatt in eine Justizanstalt einrücken zu müssen.
Seit 15. Lebensjahr drogenabhängig
Der Erfolg der haftverschonenden Maßnahme blieb aus, wie nun der psychiatrische Sachverständige feststellte. Der 35 Jahre alte Mann konsumiere gleichzeitig viele verschiedene Substanzen und sei seit seinem 15. Lebensjahr suchtgiftabhängig. Darüber hinaus weise er eine schwere, kombinierte Persönlichkeitsstörung auf. Deshalb wurde zu einer Verurteilung und einer Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum geraten.
Das Gericht leistete dieser Empfehlung Folge. Zusätzlich zur Verurteilung wegen Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug angeordnet. Die psychisch stark belastete junge Polizistin, die eine HIV-Prophylaxe durchläuft und erst im Juli endgültig weiß, ob sie infiziert wurde, bekam 3.480 Euro Schmerzengeld zugesprochen. Die Betroffene versieht trotz allem weiterhin ihren Dienst, sie sagte in der Verhandlung sogar in Uniform als Zeugin aus.
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