Oberlandesgericht Wien
Kein Verdacht auf konkrete Pride-Anschlagspläne
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat am Freitag die Beschwerde der Staatsanwaltschaft St. Pölten gegen die Enthaftung eines 14-, 17- und 20-Jährigen abgelehnt, die im Verdacht stehen, einen Terror-Anschlag auf die Pride-Parade 2023, die am 17. Juni stattfand, geplant zu haben.
WIEN. 300.000 Menschen feierten am 17. Juni bei der Regenbogenparade in der Wiener Innenstadt. Drei Verdächtige im Alter von 14, 17 und 20 Jahren wurden im Vorfeld festgenommen: Diese standen laut Staatsschutz und Nachrichtendienst(DSN) und der Wiener Polizei im Verdacht, einen Anschlag auf die Regenbogenparade in Wien geplant zu haben - die BezirksZeitung berichtete:
Lange blieben die drei nicht in Haft. Nachdem der 20-Jährige – das Gericht ging bei ihm von keinem dringenden Tatverdacht aus – auf freien Fuß gesetzt worden war, wurden die beiden anderen Tatverdächtigen im Alter von 14 und 17 schließlich ebenfalls enthaftet. Die Entscheidung war nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft St. Pölten meldete damals dagegen Beschwerde an:
OLG Wien sieht kein Verdacht
Wie bekannt wurde, lehnte das Oberlandesgericht Wien (OLG) diese am Freitag, 28. Juli, ab. "Der Verdacht, einen Anschlag konkret geplant zu haben, wird nicht mehr angenommen", hieß es in einer Medieninformation des OLG.
Weiters geht das OLG geht derzeit davon aus, "dass die umfassenden Weisungen, die den Beschuldigten erteilt wurden, mit Blick auf ihr Alter den Vollzug der Untersuchungshaft nicht notwendig machen." Von der Befolgung eben jener Weisungen werde es abhängen, ob die drei jungen Männer, die einer kriminellen Organisation und einer terroristischen Vereinigung angehört haben sollen, auch auf freiem Fuß bleiben.
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