Passant tot
Mehrere Monate Haft nach tödlichem Verkehrsunfall am Gürtel
Vor gut einem Jahr verursachte ein Mann einen Verkehrsunfall mit Todesfall am Lerchenfelder Gürtel. Nun stand der Angeklagte vor Gericht. Das Urteil: zwölf Monate Haft wegen grob fahrlässiger Tötung.
WIEN. Am 27. Dezember des vergangenen Jahres fuhr ein Mann alkoholisiert mit einem nicht zugelassenen Auto am Lerchenfelder Gürtel. Damals knallte er in eine Mauer und verletzte einen 47-jährigen Passanten tödlich. MeinBezirk.at berichtete:
Jetzt stand der Täter vor Gericht. Beim Prozess und gegenüber der Polizei zeigte sich der 26-Jährige schuldig. Es sei an diesem Tag bei einem Freund in der Wohnung gewesen, wo er "drei bis vier" Bier getrunken habe. Dann habe man beschlossen, mit dem noch nicht zugelassenen BMW einen Freund abzuholen und gemeinsam eine Probefahrt zu machen. Der Angeklagte selbst habe sich selbst als fahrtüchtig eingestuft.
Fehlgeschlagenes Überholen
Danach testeten sie zu dritt das Auto am Gürtel. Obwohl der Mann keine Erfahrung mit dem PS-starken Pkw hatte, überholte er grundlos ein Auto, mit zumindest 65 km/h. Beim Fahrspurwechseln scherte das Auto aus, ein versuchtes Gegenlenken war für den Mann nicht mehr möglich. Daraufhin prallte er gegen einen Lichtmast und dann gegen eine Mauer, wo der Passant gerade unterwegs war. „Es gab einen lauten Knall. Ich habe es am Anfang gar nicht bemerkt“, sagte der Beschuldigte.
Die Einsatzkräfte wurden daraufhin alarmiert. Das Opfer erlag seinen Verletzungen. Beim Angeklagten wurde ein Alkoholgehalt im Blut von knapp über der erlaubten 0,5 Promille-Grenze festgestellt.
Am Montag stand der Angeklagte vor Gericht. Ginge es nach dessen Verteidiger, handle es sich um fahrlässige und nicht grob fahrlässige Tötung, da weder der Alkoholgehalt noch die Geschwindigkeitsübertretung massiv waren.
Der 26-Jährige wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu zwölf Monaten Haft verurteilt, acht Monate davon bedingt. Es bestehe aber die Möglichkeit, die viermonatige bedingte Haftstrafe mit Fußfessel zu absolvieren. Der Angeklagte nahm das Urteil an und das ist somit rechtskräftig.
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