Nachträgliche Mitteilung
Wir haben am 23. Jänner 2023 auf unserer unter www.meinbezirk.at erreichbaren Website in einem Artikel mit der Überschrift "Chorherr-Prozess: Freispruch für alle Angeklagten vor Wiener Gericht" berichtet, dass die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) eine Anklage eingebracht habe. Sie habe darin einen früheren Wiener Gemeinderat des Amtsmissbrauchs und der Bestechlichkeit bezichtigt und weiteren 30 Angeklagten - 21 davon seien Verbände - Bestimmung zum Amtsmissbrauch und Bestechung in unterschiedlichen Beteiligungsformen angekreidet. Die Unternehmer sollten versucht haben, den früheren Wiener Gemeinderat mit Spenden an dessen Verein für Bauvorhaben in Wien zu überzeugen. Einer der Angeklagten sei Mag. Wilhelm Hemetsberger. Das Landesgericht für Strafsachen Wien habe nunmehr alle Angeklagten mit Urteil vom 23. Jänner 2023 freigesprochen. Die WKStA habe dagegen Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet; das Urteil sei damit nicht rechtskräftig.
Die WKStA hat am 6. November 2023 ihre Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch von Mag. Wilhelm Hemetsberger vom 23. Jänner 2023 zurückgezogen. Damit ist dessen Freispruch rechtskräftig.
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