Terror in Wien
Opfer und Hinterbliebene bekamen 1,87 Millionen Euro
Morgen sind 730 Tage nach dem Terroranschlag in Wien vergangen. Damals wurden vier Personen getötet und 23 weitere teilweise schwer verletzt. Die Hinterbliebenen bekamen mehr als 450.000 Euro.
WIEN. Morgen, 2. November, sind bereits zwei Jahre nach dem Terroranschlag in der Wiener Innenstadt vergangen. Damals wurden drei Männer und eine Frau erschossen, 23 weitere Personen wurden teilweise schwer verletzt. Die Opfer sowie die Hinterbliebenen haben bislang aus den Mitteln des beim Weißen Ring eingerichteten Terroropferfonds insgesamt 1,87 Millionen Euro bekommen.
Diese Mittel stammen aus dem Fonds, welcher von der Bundesregierung eingerichtet wurde, auch nachdem Opferanwälte Druck ausgeübt haben. Die Mittel gelten für jene Betroffenen, die auch nach dem Verbrechensopfergesetz anspruchsberechtigt sind. So kann den Betroffenen ein angemessenes, den zivilrechtlichen Grundsätzen entsprechendes Schmerzensgeld ausbezahlt werden. Außerdem hat der Bund Bestattungs- und Überführungskosten übernommen.
Laut "ORF Wien" erfolgt die Bemessung und Auszahlung der Hilfeleistungen durch die Opferhilfe-Organisation Weißer Ring, der dafür ein Gremium aus Expertinnen und Experten errichtet hat. Die Kommission hat Empfehlungen für die Zuerkennung von Hilfeleistungen unter Einbindung medizinischer Expertisen erarbeitet. Anhand dieser Empfehlungen werden finanzielle Leistungen vergeben.
Insgesamt sind vom Opferfonds Mittel in Höhe von 1,95 Millionen Euro abberufen worden - 1,87 Millionen Euro bekamen die Opfer und Hinterbliebenen der getöteten Personen, der Rest wurde für die Finanzierung von Gutachten benutzt. Bis Mitte vergangenen Monats haben 75 Personen um Hilfeleistungen aus dem Fonds angesucht, 51 davon haben bereits Zahlungen erhalten.
450.000 Euro für Hinterbliebene
Hinterbliebene jener vier Personen, die der Attentäter Kujtim F. getötet hat, wurden entschädigt. Neun der insgesamt elf Hinterbliebenen haben laut "ORF Wien" mehr als 450.000 Euro erhalten. Bei den restlichen zwei Personen sei noch ein Gutachten ausständig.
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