Landesgericht Wien
Polizist schlug Obdachlosen – Prozess neu aufgerollt
Jener Polizist, der im Jänner 2021 einem Obdachlosen ins Gesicht getreten haben soll, muss sich am Mittwoch, 4. Mai, erneut wegen Amtsmissbrauchs am Landesgericht für Strafsachen in Wien verantworten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Ersturteil nämlich auf.
WIEN. Eigentlich kam es bereits im September 2021 zu einem Schuldspruch – er wurde damals wegen Amtsmissbrauchs und Körperverletzung zu acht Monaten bedingt verurteilt. Dagegen legte der 29-jährige Beamte Rechtsmittel ein. Am Ende bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) den Schuldspruch wegen Körperverletzung, hob jedoch das Ersturteil hinsichtlich des Amtsmissbrauchs wegen Feststellungsmängeln und damit auch den Strafausspruch auf.
Fall neu aufgerollt
Nun wird am Wiener Landesgericht erneut gegen den rechtskräftig wegen Körperverletzung verurteilten Beamten verhandelt. Dabei muss vor allem geklärt werden, ob der Fußtritt mit Vorsatz gesetzt wurde. Die Anklage wirft dem Polizisten vor, mit dem Tritt ins Gesicht wissentlich seine Befugnisse missbraucht zu haben. Nur dann wäre der Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllt. In jedem Fall muss das Gericht eine neue Strafe festsetzen.
„Ich war wirklich geschockt. Ich hab’ mich geschämt. Am liebsten hätte ich die Uniform ausgezogen“, hatte jener angehende Polizist im Vorjahr ausgesagt, der das Verfahren ins Rollen brachte. Er hatte mit dem späteren Angeklagten am 20. Jänner 2021 gemeinsam mit einem weiteren Polizisten eine Funkstreifen-Besatzung gebildet. Sie wurden beauftragt, einen jungen Mann mit einer vermuteten tobenden Psychose ins Spital zu bringen. Der Patient wehrte sich heftig und attackierte auch die Polizisten.
Polizeischüler sagte als Zeuge aus
Laut dem Polizeischüler soll der Angeklagte den 25 Jahre alten Obdachlosen in einem Krankenwagen zunächst provoziert haben, indem er ihn wiederholt mit seinem Vornamen ansprach und gängelte. Als der mit Handschellen Gefesselte deshalb kurz mit den Füßen in Richtung des 29-Jährigen trat, soll dieser aufgestanden sein und dem Wehrlosen mit dem Fuß ins Gesicht getreten haben, dass dessen Kopf gegen die Wand krachte.
Für den angehenden Polizisten sei der Fußtritt des angeklagten Kollegen „eine Riesenmaßnahmenüberschreitung“ gewesen, deswegen habe er den Vorfall auch gemeldet: „In meiner Welt ist das nicht in Ordnung.“
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