Alkohol & Kot
Polizisten finden nackten Kollegen auf Wiener Dienststelle

Vor zwei Jahren wurde ein erfahrener Kriminalbeamter in seiner Dienststelle nackt, stark betrunken und angekotet am Boden schlafend gefunden. (Symbolfoto) | Foto: Gerald Holoubek / EXPA / picturedesk.com
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  • Vor zwei Jahren wurde ein erfahrener Kriminalbeamter in seiner Dienststelle nackt, stark betrunken und angekotet am Boden schlafend gefunden. (Symbolfoto)
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Ein kurioser Vorfall bei der Polizei wurde jetzt durch ein Gerichtsurteil publik. 2023 wurde ein erfahrener Beamter auf seiner Dienststelle nackt, stark betrunken und angekotet am Boden schlafend gefunden. Dafür gab es eine saftige Geldstrafe. MeinBezirk mit den Details zum unfassbaren Beamten-Blackout.

WIEN. Jeder und jede von uns hat vielleicht einmal nicht nach Vorschrift gearbeitet. Und bei mancher Firmenfeier blickt man auch schonmal zu tief ins Glas. Doch das Verhalten eines Polizisten in seiner Wiener Dienststelle im Februar 2023 ist an Maßlosigkeit nicht zu überbieten.

Ein damals 51-jähriger stellvertretender Gruppenführer wurde nach einer kleinen Party auf der Dienststelle von zwei Kollegen nackt und in einer Schlafposition am Boden vorgefunden. Oben drein roch er stark nach Alkohol und Kot. Dafür gab es eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro. Der Polizist ging gegen diese in Berufung, der Fall landete beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Dieser bestätigte jedoch das Fehlverhalten, dadurch wurde der Fall jetzt publik. Darüber berichtete der „Kurier“ als Erstes.

Was ist passiert? Am Abend des 28. Februar 2023 wurde der „völlig weggetretene, offensichtlich schwer betrunkene und nach Exkrementen riechende“ Polizist, „bis auf die Socken unbekleidet“ im Stiegenhaus seiner Dienststelle von zwei Kollegen aufgefunden. Zuvor war er bis 20 Uhr im Dienst, seit 15 Uhr feierte ein anderer Kollege seinen letzten Arbeitstag. Und, wie das so üblich ist bei Abschieden in der Arbeit, wurde angestoßen – auch mit viel Weißwein.

Notdurft nach "Willkommen Österreich"

Laut eigenen Angaben habe der damals 51-Jährige beim Umtrunk „drei – vier Gläser Weißwein“ konsumiert. Dabei dürfte er auch Medikamente eingenommen haben, weil er laut eigenen Angaben unter Rückenschmerzen sowie hohen Blutdruck litt. Dieser Mix sorgte für einen kompletten Blackout beim erfahrenen Polizisten. Er beschloss, in seinem Büro zu übernachten, weil er die „ORF“-Sendung „Willkommen Österreich“ schauen wollte und es sich nicht mehr ausgegangen wäre, mit den Öffis nach Hause zu fahren.

Zuvor war er bis 20 Uhr im Dienst, seit 15 Uhr feierte ein anderer Kollege seinen letzten Arbeitstag und, wie das so üblich ist bei Abschieden an der Arbeit, wurde angestoßen – auch mit viel Weißwein. (Symbolfoto) | Foto: Matthieu Joannon/Unsplash
  • Zuvor war er bis 20 Uhr im Dienst, seit 15 Uhr feierte ein anderer Kollege seinen letzten Arbeitstag und, wie das so üblich ist bei Abschieden an der Arbeit, wurde angestoßen – auch mit viel Weißwein. (Symbolfoto)
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Was danach passierte, klingt wie ein schlechter Sketch der bekannten satirischen Sendung. Er putzte sich die Zähne am WC und hat sich in seinem Büro bis auf Unterhose und Socken ausgezogen. Dann kam es „zu Darmbeschwerden“ aufgrund der Nebenwirkungen des Alkohol-Tabletten-Mix. Er wollte das WC aufsuchen, aufgrund seines Zustandes schaffte er dies jedoch nicht mehr rechtzeitig und er „verrichtete seine Notdurft“ in einem nur wenige Zimmer von seinem Büro entfernten Raum. Nach seinem großen Geschäft zog er seine angekotete Unterhose aus und ließ sie dort liegen.

Vor Ausgangstür eingeschlafen

Nackt und nur mit Socken bekleidet wollte der heute 53-Jährige in sein Büro zurück, hat jedoch die Richtung verwechselt und ist versehentlich beim Ausgang hinaus ins Stiegenhaus geraten. Da er seine Zutrittskarte nicht bei sich hatte, konnte er nicht mehr durch die zugefallene Tür zurück hinein. Schließlich wurde er müde und schlief vor der Ausgangstüre ein. Laut Einvernahme kann er sich an nichts von den Sachen erinnern.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat am Ende die Geldstrafe bestätigt. | Foto: Harald A. Jahn
  • Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat am Ende die Geldstrafe bestätigt.
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Stunden später hörte eine Beamtin „lautes Schnarchen“ und fand, gemeinsam mit einem Kollegen, den „nach Kot und Alkohol riechenden“ Kriminalbeamten tief schlafend vor. Er wurde anschließend aufgeweckt, verließ am frühen Morgen das Büro und fuhr mit dem Zug nach Hause. Am Tag danach war er im Urlaub und wurde danach krankgeschrieben.

Von seinen einvernommenen Kollegen wurde er als beliebt und „lustiger Kerl“ bezeichnet, von seinem Vorgesetzten als „Person mit hoher sozialer Kompetenz“ beschrieben, der immer kollegial gewesen sei und die Beamten „durch sein hohes Fachwissen unterstützt“ habe. Zuvor hatte er keine disziplinären oder verwaltungsstrafrechtlichen Vorstrafen. Zweimal wurde ihm jedoch in der Vergangenheit sein Führerschein aufgrund von Fahrten unter starkem Alkoholeinfluss entzogen.

K.-o.-Tropfen im Wasser erfunden

Die lobenden Worte der Kollegenschaft halfen jedoch nichts. Er wurde von der Bundesdisziplinarbehörde (BDB) zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro verurteilt. Gegen diese Entscheidung hat der Kriminalbeamte schließlich Berufung eingelegt, weil er mit der Beschwerde einen Freispruch bzw. eine niedrigere Strafhöhe bekommen wollte. Darüber sollte dann das BVwG entscheiden.

Angesprochen auf seine Trinkgewohnheiten sagte der Mann, dass er ab und zu Weißen Spritzer trank, jedoch länger keinen übermäßigen Konsum hatte. „Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, bevor Sie Alkohol trinken. Alkohol kann dazu führen, dass Ihr Blutdruck zu weit sinkt, und/oder die Gefahr von Schwindel oder Ohnmacht erhöhen“, heißt es in der Gerichtsentscheidung. Der Polizist wollte sein Verhalten mit einer „unbekannten Intoxikation seines Mineralwassers“ erklären, da ihm jemand vermutlich K.-o.-Tropfen gegeben habe. Laut dem Richter sei das jedoch eine „reine Erfindung“ gewesen.

Am Ende wurde die Geldstrafe bestätigt und er musste noch 500 Euro an Gerichtskosten zahlen. Auf MeinBezirk-Anfrage hat die Polizei den Vorfall bestätigt, man konnte jedoch nicht erfahren, was danach mit dem Beamten passierte und ob er noch im Dienst ist. „Da es bereits ein Urteil gibt und das Verfahren somit abgeschlossen ist, kann die Landespolizeidirektion Wien diesbezüglich keine weitere Auskunft erteilen.“

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