Anschlag in Wien
Terrorprozess wird wiederholt – neuer Termin am 7. Februar
Der Prozess um den Terroranschlag in Wien geht am 7. Februar in eine neue Runde. Der Oberste Gerichtshof hatte im vergangenen Jahr Urteile in erster Instanz aufgehoben, es kommt daher zur teilweisen Wiederholung.
WIEN. Wie bereits im Dezember vergangenen Jahres berichtet wurde, kommt es zur teilweisen Wiederholung des Prozesses rund um den Terroranschlag vom November 2020 in Wien. Damals beging ein 20-jähriger Sympathisant der Terrororganisation "Islamischer Staat“ (IS) einen als islamisch eingestuften Anschlag in der Wiener Innenstadt. Vier Menschen wurden dabei getötet, 23 teils schwer verletzt.
Der Täter starb, doch gegen sechs Männer wurde wegen des Verdachts der Mittäterschaft Anklage erhoben. Der anschließende Prozess mit mehreren Gerichtsterminen stieß auf ein großes mediales Echo. Das nicht rechtskräftigen Urteile von Anfang Februar 2023: Vier der Angeklagten wurden wegen Beteiligung an Mord für schuldig befunden. Das Strafmaß: zweimal lebenslange Haft, einmal 20 Jahre, einmal 19 Jahre. Zwei weitere Angeklagte wurden in diesem Punkt freigesprochen.
Angeklagte müssen nochmal vor Gericht
Wegen Feststellungsmängeln hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) Urteile gegen die Unterstützer des Attentäters teilweise aufgehoben und eine Neudurchführung der Verhandlung angeordnet. Ein neuer Prozesstermin wurde in die Wege geleitet. Am 7. Februar müssen sich dann zunächst zwei Männer wegen terroristischer Vereinigung vor einem Schöffensenat verantworten.
Die beiden waren damals vom Schwurgericht im Grauen Haus vom Vorwurf der Beteiligung am Mord in Verbindung mit terroristischen Straftaten – und damit in den zentralen Anklagepunkten – freigesprochen worden. Sie fassten wegen Mitgliedschaft in der radikal-islamistischen Terrormiliz IS und Verbreitung von IS-Propagandamaterial jeweils zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt, aus. Demgegenüber kamen die Geschworenen bei den vier Hauptangeklagten zum Schluss, dass diese den Attentäter direkt unterstützt hatten. Dafür setzte es zwei Mal lebenslang, ein Mal 20 und ein Mal 19 Jahre Haft.
Weitere Termine wohl im März
Diese Verurteilungen wegen der Begehung terroristischer Straftaten in Verbindung mit dem Terroranschlag, bei dem vier Personen vorsätzlich getötet wurden, sind seit 4. Dezember rechtskräftig. Aufgehoben wurden vom OGH lediglich die erstinstanzlichen Schuldsprüche wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation. Grund dafür waren vom OGH bemängelte Fehler in der den Geschworenen erteilten Rechtsbelehrung sowie eine zu wenig konkrete Formulierung des Wahrspruchs. Das hat zur Folge, dass über diese Anklagepunkte nun noch einmal verhandelt werden muss und vor allem die Strafen für die Angeklagten neu festzusetzen sind.
Da sämtliche erstinstanzlichen Feststellungen hinsichtlich des Beitrags zum Mord, der terroristischen Straftaten sowie zu den Vergehen nach dem Kriegsmaterialgesetz und dem Waffengesetz vom OGH bestätigt wurden, hat sich die neue Verhandlung darauf zu beschränken, ob fünf Männer aus dem Umfeld des Attentäters Teil einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation waren bzw. eine terroristische Vereinigung sowie eine kriminelle Organisation vorlag.
Wie die Sprecherin des Landesgerichts für Strafsachen, Christina Salzborn, am Freitag auf APA-Anfrage erläuterte, wird dabei aus prozessökonomischen Gründen bereits in dreieinhalb Wochen gegen zwei Männer separat verhandelt. Für drei Hauptbeschuldigten, die vom Erstgericht streng bestraft worden sind, geht es dann Anfang März – die exakten, zwei Verhandlungstage umfassenden Termine sind noch nicht offiziell bestätigt – in die zweite Runde.
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