"Host kan Genierer"
Trotz Rücksichtskampagne kein Essverbot in Wiener Bussen und Bims
- Im Frühjahr fragte man gewisse Gäste: "Host kan Genierer?!". Man wollte so für mehr Awarness, auch beim Thema Essen in U-Bahnen, sorgen. Ein generelles Essensverbot in Bim und Bus ist jedoch weiter kein Thema.
- Foto: APA-Images / APA / JUDITH HASELMAYER
- hochgeladen von Johannes Reiterits
Seit mittlerweile sieben Jahren darf in allen U-Bahnlinien nicht mehr gegessen werden. Mit der im Frühjahr stattgefundenen Kampagne "Host kan Genierer" wollten die Wiener Linien für mehr Rücksicht unter den Fahrgästen sorgen – auch bei diesem Thema. Ein generelles Essensverbot, das auch in Bussen und Straßenbahnen gilt, ist jedoch keine Option.
WIEN. Nach Slogans wie "Notruf Nuss Nougat" kam heuer "Host kan Genierer". Mittlerweile ist es acht Jahre her, seit man in der U6 nicht mehr Speisen konsumieren darf. Zum Jahresanfang 2019 wurde dann generell in den U-Bahnlinien das Verköstigen von Essen untersagt. Anders als in Straßenbahnen und Bussen, da darf noch kräftig zugebissen werden.
Im Frühjahr starteten die Wiener Linien dann die Kampagne "Host kan Genierer". Dabei wurde für mehr Rücksichtnahme in den Öffis appelliert. Neben Hunden ohne Maulkörben oder auch dem Lärmen bzw. Musizieren wurden auch verstärkt auf Essenssünder geachtet. Die Resultate: Im Februar gab es noch 139 Beanstandungen, mit Beginn der Offensive im März 408, dann 388 im April und 244 im Mai.
Keine Ausweitung geplant
Auslöser für das generelle Essverbot in den U-Bahnen waren unangenehme Gerüche, die von den Speisen ausgingen. Acht bzw. sieben Jahre später zeigten sich während der Kampagne "Host kan Genierer" die "Mehrheit der angesprochenen Fahrgäste sehr kooperativ".
Von einer Ausweitung des Verbots auf andere Öffis hält man trotz Awareness-Kampagne jedoch Abstand, wie man gegenüber MeinBezirk erklärt: "In der U-Bahn kommen besonders viele Menschen zusammen, deshalb gilt dort das Essverbot. Was in der U-Bahn gilt, muss nicht zwangsläufig auch in Straßenbahn und Bus anzuwenden sein." Auch umgekehrt gelte das, wie Beispiele zeigen. "Während z.B. in der U-Bahn Fahrräder zu bestimmten Zeiten mitgenommen werden dürfen, ist der Transport in Bus und Bim generell verboten."
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