Verfassungsgerichtshof entscheidet: Anrainerparken ist rechtmäßig
Anrainerparkplätze sind gesetzeskonform, sagt das Höchstgericht - ein Rückschlag für alle Gegner der Wiener Form der Parkraumbewirtschaftung.
WIEN. Parken in Wien: Ein Thema, das heftige Emotionen hervorruft und jetzt sogar die Höchstberichte beschäftigt hat. Weil sie auf einem Anrainerparkplatz gestraft wurden, haben fünf Lenker beim Verfassungsgericht Beschwerde eingelegt. Ihr Argument: Das Anwohnerparken sei von der Straßenverkehrsordnung nicht gedeckt.
Das Gericht hat jetzt entschieden, dass Anrainerparkplätze sehr wohl rechtens seien. Die Interessen der Wohnbevölkerung bei Errichtung der Kurzparkzonen dürften berücksichtigt werden - und darum gehe es bei den Parkplätzen. Anrainerparkplätze dürfen ja in Bezirken eingeführt werden, in denen es trotz Parkpickerls nur wenige Parkplätze gibt. Sie dürfen höchstens 20 Prozent der verfügbaren Parkplätze ausmachen.
Des einen Freud, des andern Leid
Von den Beschwerdeführern wurde auch argumentiert, dass der Gleichheitsgrundsatz verletzt werde: Darf man nämlich kein Parkpickerl haben, etwa weil an den Haushalt schon eines vergeben wurde oder weil man ein Motorrad hat, darf man auch nicht auf den Anrainerparkplätzen parken - obwohl man im Bezirk wohnt. Auch dieser Linie ist das Gericht nicht gefolgt: Dass das Parkpickerl Voraussetzung ist, um auf den Anrainerparkplätzen stehen zu dürfen, sei zulässig. Beim Autofahrerclub ÖAMTC hat man sich von der Entscheidung einiges erhofft - vielleicht sogar, dass der Verfassungsgerichtshof das gesamte Konzept der Parkraumbewirtschaftung in Wien in Frage stellt. Dass das jetzt nicht passiert ist, so ÖAMTC-Jurist Martin Hofer, sei zur Kenntnis zu nehmen: "Wir wollten Klarheit zu dem Thema, und die haben wir jetzt."
Für die Stadt Wien bedeut die Entscheidung natürlich eine Erleichterung: "Die restlose Bekräftigung der Wiener Lösung bestätigt, dass die Interessen aller Verkehrsteilnehmer entsprechend gewürdigt werden", sagt dazu der Leiter der Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten, Leopold Bubak.
Auch in den Bezirken, in denen das Anrainerparken bereits eingeführt wurde - 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9 und 12 - ist man wohl froh, an der aktuellen Regelung nichts ändern zu müssen. In Hietzing und vor allem in Döbling wollte man hingegen vor allem wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, Anrainerparken ohne das Pickerl einzuführen - im Moment geht das in Wien ja nicht. "Dazu hat das Gericht nichts gesagt", sagt Hofer. Er sieht für die beiden Bezirke, die ihren Bewohnern gerne kostenlos Parkplätze reservieren würden, aber trotzdem eine positive Seite: "In der Entscheidung ist eindeutig festgehalten, dass es Anrainerparken geben darf. Wie das genau auszusehen hat, ist nicht definiert", sagt Hofer. Er pocht außerdem auf ein Gutachten, in dem das Anrainerparken ohne Pickerl als rechtmäßig eingestuft wird.
Keine Lösung für Döbling in Sicht
Den Bezirksvorstehern bleiben aber auch in dieser Auslegung die Hände gebunden: "Der Magistrat erlässt die Verordnungen zum Parken, nicht der Bezirk", sagt Hofer. Das einzige, was dieser tun kann, ist sich zwischen den beiden von der Stadt vorgesehenen Möglichkeiten zu entscheiden: Kurzparkzone - oder eben keine. "Es gibt kein Gericht und keine Behörde, bei der man als Bezirkvorsteher eine Entscheidung zum dem Thema erzwingen kann", sagt Hofer. Man können nur Stimmung für die bevorzugte Lösung machen und mit der Stadtregierung verhandeln.
Vor allem für die Döblinger, die sich vor kurzem knapp gegen die Einführung eines Pickerls entschieden haben, heißt es nun also: Auf eine Lösung für die überparkten Gebiete muss weiter gewartet werden.
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