Vienna Pride 2023
Was man im Falle von Diskriminierung im Job tun kann
Am Samstag zieht die Regenbogenparade wieder über die Wiener Ringstraße. Auch die Arbeiterkammer Wien ist mit von der Partie und steht mit einem Infostand mit Rat zur Seite. So klärt diese zu den Rechten von Beschäftigten, die sich der LGBTQI+-Gemeinschaft zugehörig fühlen, am Arbeitsplatz im Falle von Diskriminierung auf.
WIEN. Die Regenbogenparade in Wien markiert traditionsgemäß den Höhepunkt der Vienna Pride und geht am Samstag zum bereits 27. Mal über die Bühne. Bei der größten jährlich stattfindenden Demonstration in Österreich ziehen die Teilnehmenden – es werden wieder tausende Menschen erwartet – über die Wiener Ringstraße.
Auch die Arbeiterkammer Wien wird wieder mit einem Infostand dabei sein und mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dort soll es Erstinfos zum Arbeitsrecht geben sowie die Möglichkeit, Termine bei unserer Arbeitsrechtsberatung zu vereinbaren. "Weiters bieten wir auch Beratung zu den Themen Gleichbehandlung und Diskriminierung an", so ein AK Wien-Pressesprecher auf BezirksZeitungs-Anfrage.
"Es ist egal, wer Sie sind, woher Sie kommen, wen Sie lieben. Wer mit uns arbeitet ist unsere Kollegin und unser Kollege, und alle haben Rechte. Die Arbeiterkammer achtet darauf, dass diese Rechte eingehalten werden. Die Arbeiterkammer berät Sie dazu gerne", betont zudem AK Wien-Präsidentin Renate Anderl in einer Aussendung.
Fast Hälfte Opfer von Diskriminierung
Die Zahlen, die der AK vorliegen, sind nach wie vor erschreckend und beschämend. Laut einer europaweiten Studie waren 43 Prozent der LGBTQI+-Community schon einmal Opfer von Diskriminierung und Belästigung.
Allein in Österreich fühlen sich rund 300.000 Beschäftigte der LGBTQI+-Gemeinschaft zugehörig. Viele outen sich aber nicht in ihrem Job, das diese schwerwiegende Nachteile befürchten. Diesen verspricht die AK Wien, bei der Regenbogenparade zu beraten und Auskunft über deren Rechte zu geben.
Die Arbeiterkammer informiert
Hier einige Rechte im Falle von Diskriminierung im Job:
- Es ist verboten, jemandem einen Job oder eine Führungsposition aufgrund der sexuellen Orientierung zu verweigern. Ebenso verboten sind Nachteile bei der Bezahlung, bei Aufstiegschancen, für Aus- und Weiterbildungsangebote und sonstigen Arbeitsbedingungen wie etwa bei der Einteilung von Dienstplänen oder auch für freiwillige Sozialleistungen des Unternehmens wie etwa betriebliche Sporteinrichtungen.
- Regenbogeneltern haben das gleiche Recht auf Karenz und Elternteilzeit und auf Pflegefreistellung, wenn das Kind krank ist.
- Unangenehmes oder übergriffiges Verhalten am Arbeitsplatz muss nicht toleriert werden. Diskriminierende Belästigungen sind nicht erlaubt. Auch dagegen können Sie sich rechtlich zur Wehr setzen. Arbeitgeber:innen sind aufgrund ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht verantwortlich dafür, Sie zu schützen, sobald sie von solchen Vorfällen erfahren. Egal ob der Übergriff aus der Chefetage, von Kolleg:innen oder Kund:innen kommt.
- Im Falle einer Diskriminierung haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Der Mindestschadenersatz bei Belästigung beträgt 1.000 Euro.
- Auch wer eine Diskriminierung beobachtet und meldet oder sich für diskriminierte Kolleg:innen einsetzt, darf deshalb keine Nachteile im Unternehmen in der Firma haben.
Der AK-Infostand hat am Samstag, 17. Juni, von 11-22 Uhr offen und befindet sich am Rathausplatz auf der rechten Seite, vor dem Rathaus-Gebäude (siehe Karte). Erstberatung und Terminvereinbarungen gibt es bis 19 Uhr.
Weiters zum Arbeitsrecht geht es hier: www.wien.arbeiterkammer.at/ueberuns/kontakt/arbeitsrecht/Arbeitsrecht.
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