Hitlergruß gezeigt
Wiener Unteroffizier trotz SS-Uniform nicht entlassen

Ein Berufssoldat gestand vor der Behörde alle Vorwürfe, spricht jedoch vom Verhalten unter Alkoholeinfluss. (Symbolfoto) | Foto: Filip Andrejević/Unsplash
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  • Ein Berufssoldat gestand vor der Behörde alle Vorwürfe, spricht jedoch vom Verhalten unter Alkoholeinfluss. (Symbolfoto)
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Ein Unteroffizier hat als Berufssoldat eine SS-Uniform gebastelt und zeigte mehrmals den Hitlergruß. Er gestand alle Vorwürfe, diese passierte jedoch im Rausch, weshalb er nur eine Geldstrafe bekommen hat.

WIEN. Ein aktuelles Urteil der obersten Disziplinarbehörde des Bundesheeres sorgt bei vielen für Kopfschütteln. Denn ein Wiener Unteroffizier hat als Berufssoldat eine SS-Uniform gebastelt, mit dieser spazieren gegangen, hat am Fußballplatz den Hitlergruß gezeigt und Knallkörper des Heeres mit nachhause genommen – und bekommt deshalb nur eine Geldstrafe und wird nicht entlassen.

Wie "Kurier.at" (Paywall) berichtet, bekam laut einem Urteil der obersten Disziplinarbehörde ein Unteroffizier eine Geldstrafe in der Höhe von 4.968 Euro, was nicht einmal zwei Monatsbezüge sind. Zuvor bekam er von einem Geschworenengericht zehn Monate bedingt.

Im Internet hat der Unteroffizier mehrere Nazi-Gegenstände bestellt. | Foto: rupixen.com/Unsplash
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Laut dem Urteil wegen Wiederbetätigung, unter anderem in seiner Wiener Kaserne, hat der Unteroffizier im Internet folgende Sachen bestellt: eine Uniform und Abzeichen mit sichtbarem Hakenkreuz, eine personalisierte Urkunde mit seinem Namen und dem Dienstgrad "Obersturmbannführer", drei Hakenkreuzfahnen, ein Hakenkreuztischwimpel.

Außerdem hat er zum Zwecke der Herstellung einer SS-Uniform einen Aufnäher mit SS-Runen sowie zwei Aufnäher mit Reichsadler und Hakenkreuz an der Uniform angebracht. Diese SS-Uniform hat er "zumindest fünfmal getragen und darin – teilweise in freier Natur und dort teilweise einen Helm mit sichtbaren Hakenkreuz tragend – zum Zwecke der Zur-Schau-Stellung Fotos von sich angefertigt".

Fotos im Netz veröffentlicht

Diese Fotos wurden auch in den sozialen Netzwerken veröffentlicht. Der Heeresangehörige verwendete laut dem Bericht auch den Hitlergruß – und das in mindestens drei Fällen: in der Kantine des Sportvereins vor mindestens acht Personen, am Fußballplatz oder vor Kameraden in der Kaserne. Der Unteroffizier hatte auch 48 Stück Knallpatronen für das Sturmgewehr 77 im Schreibtisch der dienstlichen Kanzlei in der Kaserne verwahrt und fünf Stück Knallkörper 78 aus Heeresbestand am Wohnsitz besessen. 

Er gestand vor der Behörde alle Vorwürfe, spricht jedoch vom Verhalten unter Alkoholeinfluss. Auch wenn im Urteil festgehalten wird, dass er wohl kaum im Rausch eine SS-Uniform gebastelt hat, wurde dies als Milderungsgrund anerkannt und die Knallkörper soll er wohl nur irrtümlich mitgenommen haben. Ebenso wurde ihm die schwere Krankheit seiner Frau positiv angerechnet, aus dem Grund bleibt der Mann weiterhin im Dienst.

Sprecher: Entscheidung muss akzeptiert werden

Bundesheer-Sprecher Michael Bauer twitterte am Donnerstagvormittag, dass diese Entscheidung die Bundesdisziplinarbehörde getroffen hat und weil sie die höchste Instant für Beamtinnen und Beamten für das Bundesheer ist, sind die Entscheidungen bindend:

Weiters schreibt er, dass das Bundesheer diese Entscheidung akzeptieren muss: "Auch das Gericht hat kein Urteil gefällt, das eine Entlassung zur Folge gehabt hätte, obwohl das möglich gewesen wäre".

Reaktionen aus der Politik

SPÖ-Sprecherin für Erinnerungskultur Sabine Schatz und Wehrsprecher Robert Laimer haben nach dem Medienbericht eine parlamentarische Initiative angekündigt, damit Wiederbetätigung künftig zum Amtsverlust führt. Außerdem haben die beiden parlamentarische Anfragen an Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadić (Grüne) eingebracht. 

Foto: Photo Simonis

„Dieser Fall des Unteroffiziers und der Umgang im Bundesheer mit NS-Wiederbetätigung müssen dringend aufgeklärt werden. Unsere Republik ist auf einem antifaschistischen Grundkonsens wiederaufgebaut worden. Die Soldaten, die diese Republik schützen sollen, müssen sich klar von dieser staatsfeindlichen Ideologie abgrenzen. Es darf kein Aufweichen dieses Grundkonsenses geben. Das ist unsere historische Verantwortung", sagte Sabine Schatz, SPÖ-Sprecherin für Erinnerungskultur.

Auch der grüne Wehrsprecher David Stögmüller ist gleicher Meinung wie die SPÖ-Kollegen: "Wer wegen Wiederbetätigung verurteilt wird, hat im Staatsdienst nichts verloren. Wir unterstützen den Vorschlag und schauen uns an, was dann auf dem Tisch liegt".

„Das Verteidigungsministerium kann derartige Umtriebe nicht immer schulterzuckend hinnehmen und seine Verantwortung auf die Strafgerichte abschieben, sondern muss endlich entschlossen durchgreifen. Wenn das Dienstrecht das nicht hergibt, muss es geändert werden", meint Neos-Verteidigungssprecher Douglas Hoyos.

Für Verteidigungsministerin Tanner gibt es bei diesem Thema "Null Toleranz", heißt es. Das Ministerium fördert die Bewusstseinsbildung der Soldaten mit diversen Projekten, trotzdem komme es "leider immer wieder zum Fehlverhalten Einzelner – gegen die wir mit voller Härte und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen", so Tanner. 

Am Donnerstagnachmittag meldete sich auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen zu diesem Thema: "Die NS-Wiederbetätigung eines Soldaten des Bundesheeres schockiert mich. Wer in der Exekutive arbeitet, trägt besondere Verantwortung". Solches Verhalten habe "keinen Platz im Staatsdienst und in unserer Gesellschaft", fügte er hinzu.

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