FFP2-Maske, 2-G-Regel
Diese Corona-Regeln gelten ab 16. April in Wien
Ab Karsamstag, 16. April, gelten neue Corona-Maßnahmen in Wien. Von FFP2-Maskenpflicht bis 2-G-Regel und PCR-Test: Wir haben alle Regeln im Überblick.
WIEN. Der Peak der Omikron-Welle ist überschritten, die Zahl der Neuinfektionen geht österreichweit zurück. Auch die angespannte Situation in den Spitälern hat sich bundesweit beruhigt. In Wien geht die Zahl der Neuaufnahmen von Patientinnen und Patienten zurück, so Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) am Donnerstag.
Das sei auch der entscheidende Indikator dafür, dass sich Wien den neuen gelockerten Corona-Regeln des Bundes (mit einzelnen Ausnahmen) anschließt. Diese gelten ab Samstag, 16. April.
Hier entfällt die 2-G-Regel
- Die 2-G-Regel bzw. die 2-G-Plus-Regel entfällt in Wien in allen Bereichen. Für Gastronomie, Nachtgastronomie und Indoor-Sportstätten braucht es somit keinen Nachweis mehr, ob man geimpft oder genesen ist.
- Auch Besucherinnen und Besucher im Spital sowie in Alten- und Pflegeeinrichtungen brauchen keinen 2-G-Nachweis mehr. Stattdessen reicht ein PCR-Test. Dieser darf nicht älter als 48-Stunden sein. Die Selbsttests, auch "Wohnzimmertests" genannt, haben keine Gültigkeit in Wien.
- Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Spitälern und Alten- und Pflegeeinrichtungen bleibt die 2,5-G-Regel (geimpft, genesen oder PCR-getestet) weiterhin aufrecht. Zusätzlich gibt es zweimal pro Woche ein PCR-Screening.
FFP2-Maskenpflicht in Wien
Bei der Maskenpflicht schließt sich Wien ebenfalls weitgehend den Maßnahmen des Bundes an. FFP2-Masken müssen nur noch getragen werden:
- Im lebensnotwendigen Handel (Supermarkt, Post, Bank, Apotheke, Drogerie und Trafik)
- In den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie im Taxi
- Im Spital und in Alten- und Pflegeeinrichtungen
- Externe Besucher in Kindergärten
In allen anderen Bereichen entfällt die FFP2-Maskenpflicht.
Corona-Regeln an Schulen
Nach den Osterferien werden laut Schulverordnung einmal pro Woche Schultestungen mittels PCR-Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehr- und Verwaltungspersonal durchgeführt. Außerhalb der Klasse gelten für Schüler bis zur 8. Schulstufe MNS-Pflicht und ab der 9. Schulstufe FFP2-Maskenpflicht.
In der Klasse gibt es für Schüler keine Maskenpflicht. Außerhalb der Klasse besteht FFP2-Maskenpflicht für geimpftes oder genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal. Jene, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen FFP2-Masken auch in der Klasse tragen.
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.