Donaufeld
Städtebauvorhaben landet vor dem Verfassungsgerichtshof
Eines der größten Städtebauvorhaben Österreichs landet nun vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH). Im Donaufeld sollen auf 65 Hektar mindestens 6.000 neue Wohnungen entstehen. Anwohner stellten nun aber einen Individualantrag, um den Flächenwidmungsplan zu überprüfen.
WIEN/FLORIDSDORF/DONAUSTADT. Neben Aspern ist das Städtebauvorhaben im Donaufeld aktuell eines der größten Projekte in ganz Österreich. Auf einer Fläche von 65 Hektar sollen im 21. Bezirk zumindest 6.000 neue Wohnungen entstehen. Doch das Vorhaben stößt schon lange auf den Widerstand von Anrainerinnen und Anrainern, sowie engagierten Bürgerinnen und Bürgern.
Nun darf sich der Verfassungsgerichtshof an der Wiener Freyung mit dem Städtebauvorhaben beschäftigen. Denn vor Kurzem stellen Anwohner einen Individualantrag, um den Flächenwidmungsplan zu überprüfen.
"Formale Mängel"
Der Antrag zeige auf, dass die Gemeinde Wien in ihrer Widmung Fehler auf mehreren Ebenen begangen habe – inhaltlich sowie formell. Auf dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde wurde dabei weder auf die klimatische Entwicklung noch auf die landwirtschaftlichen Flächen oder bedrohte Tierarten Rücksicht genommen – so wie es die Wiener Bauordnung als gesetzlicher Rahmen vorsieht, wird von Seiten der Antragsteller bemängelt.
Auch im Widmungsverfahren würden demnach formale Mängel auftauchen und zwar hinsichtlich der Grundlage, auf welcher die Umweltprüfung beruhe. Anwohner hätten dies bereits in der Vergangenheit bei den Behörden angezeigt, die bisher allerdings noch nicht darauf reagiert hätten, beklagen die Antragsteller.
Robert Alder, Obmann des Vereins "Freies Donaufeld", sagt dazu: "Wir sind nicht grundsätzlich gegen leistbares Wohnen in Wien, möchten aber betonen, dass es großartige Alternativen zum industriellen Wohnbau auf der grünen Wiese gibt." Dazu würden etwa Überbauungen oder die Bewirtschaftung des Wohnungsleerstands zählen. Adler ergänzt: "Wir bestehen auf einer Umwelt- und Sozialverträglichkeit sowie einer ordentlichen Prüfung bei einem so großen Projekt."
"Keine Alternative mehr möglich"
Die inhaltlichen Mängel der Widmung erklärt Rechtsanwalt Wolfram Schachinger, der sowohl die Anwohner als auch den Verein vertritt: "Wir gehen deswegen zum Verfassungsgerichtshof, weil der Flächenwidmungsplan des Milliardenprojekts inhaltlich gegen Vorschriften der Wiener Bauordnung genauso verstößt, wie gegen das Nachhaltigkeitsprinzip." Diesem stehe die Zerstörung der letzten kühlenden und für die Landwirtschaft geeigneten Flächen auf dem Stadtgebiet diametral gegenüber. Der Rechtsanwalt betont: "Wir reden dauernd von Klimaschutz, betonieren aber das letzte Grüngebiet zu."
Es sei verwunderlich, dass Baubehörde, Umweltschutzabteilung und Umweltanwaltschaft das Thema noch immer nicht aufgegriffen hätten. "Da die Behörden hier untätig geblieben sind, bleibt für die Betroffenen kein anderer Weg mehr übrig, als sich direkt an das Höchstgericht zu wenden", so Schachinger.
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