Klage nächster Schritt
AUA in Wien wegen versteckter Ticketkosten abgemahnt

Der VKI mahnt die Austrian Airlines wegen versteckter Kosten ab. | Foto: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
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Die Austrian Airlines (AUA) wurde vom Verein für Konsumentenschutz wegen Klauseln in den Beförderungsbedingungen abgemahnt. Grund sind zusätzliche Ticket-Service-Gebühren. Jetzt muss die AUA reagieren, sonst ist der nächste Schritt eine Klage. Gegen Ryanair wurde eine solche bereits eingereicht.

WIEN. Wer eine Reise tut, der kann meist viel erzählen. Und aus Sicht der Konsumentenschützer oft auch mehr bezahlen, als eigentlich vorab gedacht. So geht der Verein für Konsumentenschutz (VKI) derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit einer Abmahnung gegen die Austrian Airlines (AUA) mit Sitz am Flughafen Wien vor.

Der VKI sieht in gewissen Ticketgebühren eine Ungerechtigkeit von Seiten der AUA. | Foto: ROBERT JAEGER / APA / picturedesk.com
  • Der VKI sieht in gewissen Ticketgebühren eine Ungerechtigkeit von Seiten der AUA.
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Der Grund sind zusätzliche Kosten, welche im Bereich des Ticketing entstehen können und in den allgemeinen Beförderungsbedingungen verankert sind. Bis zu fünf Euro müssen Reisende bei der AUA für die Ticketausstellung bezahlen. Da eine Beförderung ohne Ticket nicht möglich ist, ist das nach Ansicht des VKI grob benachteiligend.

Eine weitere Klausel besagt, dass die Erstattung des Flugpreises nicht oder nur gegen eine Gebühr möglich ist. Die Klausel schließt auch die Rückerstattung von Steuern, Gebühren und Zuschlägen aus, die gar nicht angefallen sind. Sie sind nach Meinung der Jurist:innen jedenfalls an Passagier:innen auszuzahlen. Außerdem behält sich die AUA das Recht vor, den Preis der Tickets neu zu berechnen, wenn die Reihenfolge bei gebuchten Flügen nicht eingehalten wird. Dies sei als Beispiel etwa der Fall, wenn ein Flug von Wien über Brüssel nach London gebucht wird, aber nur der Flug von Wien nach Brüssel angetreten wird.

Klage nächster Schritt

"Reisende müssen sich bei der Buchung darauf verlassen können, dass der bezahlte Preis alle üblichen Services abdeckt", betont der für Konsumentenschutz zuständige Minister Johannes Rauch (Grüne). Durch zusätzliche Gebühren, welche sich verschiedenen Klauseln verstecken, sei der Vorab-Vergleich von Flugkosten nur schwer möglich. Jetzt muss die Airline reagieren. Innerhalb einer Woche kann die AUA eine Unterlassungserklärung zu den abgemahnten Punkten einreichen. Andernfalls wird der VKI im Auftrag von Konsumentenschutzminister Rauch eine Klage als nächsten Schritt einbringen.

Konsumentenschutzminister Johannes Rauch (Grüne)  sieht eine erschwerte Vergleichbarkeit von Preisen, wenn solche Gebühren eingehoben werden. | Foto: Roland Ferrigato
  • Konsumentenschutzminister Johannes Rauch (Grüne) sieht eine erschwerte Vergleichbarkeit von Preisen, wenn solche Gebühren eingehoben werden.
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Von einer solchen Klage verspricht man sich gute Erfolgschancen. Einige fast wortidente Klauseln wurden auch schon vom Obersten Gerichtshof im Verfahren des VKI gegen den Mutterkonzern Lufthansa für ungültig erklärt, wie man aus Erfahrung wisse. Zusätzlich zum Verfahren gegen die Lufthansa hat der VKI seit 2020 erfolgreiche Gerichtsverfahren gegen Laudamotion, WizzAir und Easyjet geführt.

Auch gegen die Billigfluglinie Ryanair geht man vor. | Foto:  Fotis Christopoulos / Unsplash
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Einen Schritt weiter als bei der AUA sind die Konsumentenschützer beim irischen Konzern Ryanair. Gegen diesen wurde bereits Ende Juni eine Klage gegen insgesamt 15 Klauseln eingebracht. Sie alle sehen zusätzliche Gebühren vor, so zahle man etwa 25 Euro "Kleingkindergebühr", obwohl der Nachwuchs am Schoß des Erwachsenen sitzen muss. Hier wird mit einer Entscheidung über die Klage mit Anfang 2025 gerechnet.

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