Exekutionsgericht verhängt weitere Strafen in der Höhe von 80.000 Euro gegen Uber
Gegen den Fahrtendienst Uber wurden in den letzten Monaten bereits Strafen in der Höhe von insgesamt 220.000 Euro verhängt.
WIEN. Es ist bereits die dritte Geldstrafe, die gegen den Fahrtendienst Uber verhängt wird. Das Exekutionsgericht Innere Stadt entschied am Donnerstag weitere 80.000 Euro gegen das Unternehmen zu verhängen. Der Grund: Uber halte sich nach wie vor nicht an die einstweilige Verfügung.
Im Beschluss vom 23. August des Exekutionsgerichtes für die Innere Stadt Wien heißt es: „Der wirtschaftliche Nutzen, den die verpflichtende Partei aus ihrem Verhalten zieht, rechtfertigt keine geringere Geldstrafe“.
Taxi 40100 vs. Uber
„Die heutige Entscheidung belegt, dass Uber weiterhin die österreichischen Gesetze und gerichtlichen Auflagen missachtet“, so Dieter Heine, Rechtsanwalt von Taxi 40100. Und: „Für Uber wird es eng. Wir gehen davon aus, dass der österreichische Staat dem fortgesetzten illegalen Verhalten von Uber mit aller Härte entgegentreten wird."
Zusammen mit den ersten Strafen in der Höhe von 20.000 Euro und 120.00 Euro wurden damit bisher Strafen in der Höhe von 220.000 Euro verhängt. Uber kann gegen die jeweiligen Beschlüsse Rekurs und aufschiebende Wirkung einlegen. Wird ein solcher nicht eingebracht oder abgewiesen, wird die Exekutionsbewilligung rechtskräftig und Uber muss zahlen.
Die einstweilige Verfügung hatte Taxi 40100 Ende April am Wiener Handelsgericht erwirkt. Daraufhin stellte Uber den Betrieb in Wien kurzzeitig ein, war aber bereits zwei Tage später wieder verfügbar. Gemäß dieser Verfügung war es Uber untersagt, Fahrten, die nicht am Betriebsstandort des Unternehmens einlangten, anzunehmen.
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