WK Wien
Finanzdienstleister erhalten bei Lehrlingsaufnahme Geldbonus
Weil in der Finanzdienstleistungs-Branche Abgänge aufgrund einer Pensionierungswelle drohen und deswegen Nachwuchs benötigt wird, werden jene Unternehmen, die Lehrlinge aufnehmen, von der Wirtschaftskammer Wien mit Geldprämien honoriert.
WIEN. Geldboni sollen zukünftig jene Wiener Betriebe aus der Finanzdienstleistungs-Branche erhalten, wenn sie vermehrt auf Lehrlinge setzen. Derzeit gibt es in der Bundeshauptstadt rund 2.000 Finanzdienstleister. Dazu hat die Wirtschaftskammer Wien (WK) ein Anreizmodell geschaffen.
Stein des Anstoßes ist die anstehende Pensionierungswelle der sogenannten Babyboomer. Mit der Initiative will man bei der WK aber auch auf mehr Nachwuchs in der Branche setzen. "Wir wollen nicht mehr nur auf Weiterbildung, sondern auch verstärkt auf Ausbildung setzen", sagt Eric Samuiloff, Obmann der Fachgruppe Finanzdienstleister der WK Wien.
Frischer Wind für Finanzdienstleister
Unternehmen, die sich dazu entschließen, Lehrlinge aufzunehmen und auszubilden, winkt ein Startbonus von 2.500 Euro – pro eingestellten Azubi. Maximal kann in einem Betrieb die Ausbildung von drei Lehrlingen gefördert werden.
"Lehrlinge investieren hier ihre Ausbildungszeit in eine sehr zukunftsreiche Branche“, unterstreicht Samuiloff die Initiative der Fachgruppe der Finanzdienstleister, die mit diesem Lehrlingsbonus die Einstellung von Lehrlingen in den Finanzdienstleistungsunternehmen finanziell unterstützen.
Weiterer Bonus bei Lehrabschluss
Unter dem Berufsbild versteht man unter anderem Pfandleiher, Kreditauskunfteien, Versteigerer, Leasingunternehmen, Wertpapierunternehmen und Wertpapiervermittler, Zahlungsdienstleister, aber auch gewerbliche Vermögensberater und Experten für Crowdinvesting.
Die 2.500 Euro sind aber nur der Anfang: Wenn die Lehrlinge nach drei Jahren ihren Lehrabschluss erfolgreich hinter sich gebracht haben, gibt es für den Lehrabschluss noch einmal 1.500 Euro je Unternehmen und Lehrling drauf. Kondition: Die Lehrzeit muss zwischen 1. Juni 2023 und 30. Juni 2024 beginnen. Außerdem können Lehrlinge als Finanzdienstleistungskaufmann bzw. -kauffrau nach Abschluss der Lehre zu einer außerordentlichen Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/-frau antreten.
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