Konsumentenschutz
Kritik wegen Trinkgeld per Kartenterminal in Wiener Gastronomie

In der Wiener Gastronomie haben Gäste immer öfter die Möglichkeit, das Trinkgeld für die Kellner per Kartenterminal zu geben. (Symbolfoto) | Foto: www.pexels.com
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  • In der Wiener Gastronomie haben Gäste immer öfter die Möglichkeit, das Trinkgeld für die Kellner per Kartenterminal zu geben. (Symbolfoto)
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In der Wiener Gastronomie wird immer öfter die Möglichkeit angeboten, Trinkgeld für die Kellner per Kartenterminal zu geben. Doch viele Nutzer im Netz sehen das kritisch – auch der Konsumentenschutz.

WIEN. Immer öfter wird in der Wiener Gastronomie die Möglichkeit angeboten, Trinkgeld per Kartenterminal zu zahlen. Die Auswahlfelder sind oft zwischen fünf und 30 Prozent gestaffelt. Das stößt jedoch auf reichlich Kritik im Netz.

In einem Reddit-Beitrag schreiben einige Nutzerinnen und Nutzer, dass sie bei Kartenzahlung gar kein Trinkgeld geben: „Trinkgeld ist immer freiwillig. Wenn ich danach gefragt werde, gibt es automatisch 0.“ Oder: „Ich gebe immer Trinkgeld, aber am Kartenterminal klicke ich auf kein Trinkgeld und gebe dann einen Betrag in bar. Allerdings macht mich diese Frechheit mit dem Terminal meist so angefressen, dass das Trinkgeld geringer ausfällt als sonst.“

Manipulative Designs

In Deutschland meint die Verbraucherzentrale (was bei uns der Konsumentenschutz wäre), dass Trinkgeld freiwillig kommen muss. Ein Experte warnt vor sogenannten „Dark Patterns“, also manipulativen Designgestaltungen. Besonders fies kann es werden, wenn die Möglichkeit zum Ablehnen nicht vorhanden oder erkennbar ist.

„Guter Service und gute Qualität sollten selbstverständlich immer entsprechend bedacht werden. Trinkgeld darf jedoch nie notwendige Aufbesserung eines zu niedrigen Lohns bedeuten.“ Zuletzt wurde der Betreiber von „Starbucks“-Filialen in Brandenburg abgemahnt.

In einem Reddit-Beitrag schreiben einige Nutzerinnen und Nutzer, dass sie bei Kartenzahlung gar kein Trinkgeld geben. (Symbolfoto) | Foto: Blake Wisz / Unsplash
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MeinBezirk wollte wissen, wie der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer (AK) Wien zu diesem Thema steht. Derzeit habe man kaum Hinweise, Beschwerden oder Eigenwahrnehmungen zu voreingestelltem Trinkgeld bei Kartenzahlungsgeräten in der Wiener Gastro, aber man könne die Sichtweise der deutschen Kollegen nur unterstützen.

Vereinzelte Beschwerden über Rechnungen

„Es ist eine manipulative Praxis, die kritisch zu sehen ist. Ob und in welcher Höhe Trinkgeld gegeben wird, soll alleinige Entscheidung eines Gastes sein, und Trinkgeld kann kein Ersatz für faire Löhne sein“, meint die Leiterin des AK-Konsumentenschutzes Gabriele Zgubic-Engleder.

Und weiter: „Vereinzelt gab es in unserer Konsumentenberatung Beschwerden, dass sich auf einer Rechnung automatisch eine Trinkgeld- oder Servicepauschale befindet, ohne dass der Gast vorher darauf hingewiesen wurde. Das geht natürlich auch nicht.“

Wie viele Lokale in Wien per Kartenterminal Trinkgeld „verlangen“, ist nicht bekannt. Auch gibt es bei der Wirtschaftskammer Wien auf Anfrage keine Zahlen oder Schätzungen, wie viele Lokale in der Hauptstadt ausschließlich Kartenzahlung anbieten.

Wie Trinkgeld besteuert wird

In Österreich ist Trinkgeld für Arbeitnehmerinnen und -nehmer grundsätzlich einkommensteuerfrei, wenn es freiwillig, ohne Rechtsanspruch und zusätzlich zum geschuldeten Entgelt gegeben wird – das gilt auch bei Kartenzahlungen.

Seit 2026 sind Trinkgelder aber sozialversicherungspflichtig, und dafür gelten bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen als Bemessungsgrundlage. Das Trinkgeld steht prinzipiell den Beschäftigten zu, die es erhalten. Jedoch kann es auch über ein betriebliches Verteilsystem nach einem festgelegten Schlüssel unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgeteilt werden.

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