Registrierkassenpflicht: Ab wann der Kassazettel in den Mistkübel darf
Die Registrierkassa ist in der Wirtschaft heiß umstritten. Aber was bedeutet sie eigentlich für die Kunden?
WIEN. Vom Taxler bis zum Bäcker: Die Registrierkassenpflicht, die die Regierung verordnet hat, verunsichert viele Unternehmer. Und damit oft auch ihre Kunden: Mancherorts wird ihnen der Kassenzettel beinahe schon aufgenötigt, anderswo erhält man selbst auf Nachfrage keinen. Die bz beantwortet die grundsätzlichen Fragen zum neuen Gesetz.
• Was genau ist die Registrierkassenpflicht?
Mit der Einführung der Registrierkassenpflicht müssen alle Barumsätze, die ein Unternehmer einnimmt, aufgezeichnet werden. Dabei muss alles mit rechten Dingen zugehen. Die Registrierkasse muss mit einem manipulationssicheren System ausgestattet sein.
• Was soll das eigentlich bringen?
Das Finanzministerium erwartet sich durch die Einführung der Registrierkassenpflicht drei Dinge: nämlich höhere Steuereinnahmen, mehr Steuerehrlichkeit und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen.
• Bin ich als Konsument verpflichtet, den Kassenzettel mitzunehmen oder gar aufzuheben?
Laut Gesetz muss man den Beleg bis außerhalb des Geschäftes mitnehmen. Dann kann man diesen aber entsorgen. Denn der Kunde ist nicht verpflichtet, den Beleg auch aufzuheben.
• Kann ich als Kunde gestraft werden, wenn ich keinen Kassenzettel erhalte oder einfordere?
Nein, allerdings hat der Kunde eine Auskunftspflicht. Das heißt, wenn er von einem Beamten der Finanzpolizei gefragt werden würde, ob er einen Beleg bekommen hat, muss er darüber Auskunft geben.
• Warum sind viele Unternehmer so verärgert?
Viele Unternehmer fühlen sich durch die Einführung der Registrierkassenpflicht unter Generalverdacht gestellt. Zusätzlich wird die kurze Vorbereitungszeit kritisiert. So wurde das Gesetz erst kurz vor Inkrafttreten beschlossen. Es blieb wenig Zeit, sich über das geeignetste System zu informieren. Denn für jede Branche ist ein anderes System die beste Lösung. Für viele Unternehmer sind auch die hohen Anschaffungskosten eine große Belastung.
• Was sind die Herausforderungen im Alltag?
Viele Unternehmer stellt das Gesetz vor eine große organisatorische Herausforderung. Schwer einzuhalten ist es etwa in Theaterbuffets, wo in kurzer Zeit enorm viele Transaktionen stattfinden. Bei manchen Berufsgruppen wirkt die Belegerteilungspflicht schon fast skurril. Wie bei DJs.
• Wird ab sofort gestraft?
Nein. Bis 31. März 2016 herrscht Schonfrist. Die Finanzbehörde wird mit ihren Mitarbeitern – laut eigener Aussage – in dieser Zeit die Unternehmer aktiv bei der Einführung unterstützen.
• Was, wenn es ab März Probleme gibt?
Auch im zweiten Quartal 2016 geht es noch lockerer zu. Sollte die Registrierkassenpflicht bis 30. Juni 2016 nicht erfüllt werden, sind auch keine Strafen zu erwarten. Aber nur wenn der Unternehmer die Gründe für die Nichterfüllung glaubhaft machen kann. Etwa wenn eine erforderliche Einschulung der Mitarbeiter nicht zeitgerecht durchführbar war.
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