Prozess-Neuauflage
Haftstrafen für Helfer von Wien-Attentäter erhöht
Für drei bereits verurteilte Männer ging es am Mittwoch noch mal vor das Straflandesgericht Wien. Der Oberste Gerichtshof hob das ursprüngliche Ersturteil teilweise auf, in der Neuauflage gab es jetzt noch härtere Urteilssprüche.
WIEN. Drei Männer sind sogenannte Beitragstäter und haben dem Terroristen vom Anschlag des 2. November 2020 im Fortgehviertel in der Wiener Innnenstadt geholfen, so lautete das Ersturteil des Landesgerichts für Strafsachen. Doch dieses Urteil wurde vom Obersten Gerichtshof teilweise zu Fall gebracht, dadurch ging es für die drei am Mittwoch nochmal vor das Straflandesgericht.
Der Prozess musste jedoch nur zum Teil wiederholt werden. Es ging ausschließlich um die Frage, ob die drei bereits Verurteilten auch dem Islamischen Staat (IS) angehören. Ihre Beitragstäterschaft im vierfachen Mord blieb unangetastet, dafür hatten sie bereits rechtskräftig Haftstrafen im Ausmaß von 19 und 20 Jahren bzw. lebenslänglich erhalten. "Es stehe "unumstößlich fest, dass die drei Beitragstäter zum vielfachen Mord sind. Einzig die Strafe liegt noch in Ihren Händen", erklärte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor den Geschworenen.
Haftstrafen verlängert
Zwei der Angeklagten sollen laut Staatsanwaltschaft auch IS-Propaganda versendet haben. Die drei Männer bestritten vor Gericht, mit der Terrororganisation zu sympathisieren, dies wollte die Staatsanwaltschaft aber nicht gelten lassen: "Die Ideologie des IS steht für die Angeklagten an oberster Stelle."
Letztendlich wurden die Strafmaße erhöht. Nach der Verhandlung am Mittwoch gab es, nach ursprünglich eben 19 und 20 Jahren bzw. lebenslänglich, jetzt einmal 20 Jahre Haft und zweimal lebenslänglich.
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