Betriebe in der Krise
Rückerstattung der Luftsteuer ist nun möglich

Steckschilder hat so gut wie jeder Betrieb: Wer vom Lockdown betroffen ist, bekommt nun die Gebrauchsabgabe rückerstattet. | Foto: Hannah Maier
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Es wurde von der Wirtschaftskammer lange gefordert, jetzt auch endlich umgesetzt. Wirtschaftsbetreiber in der Krise bekommen die Luftsteuer nun rückerstattet.

WIEN. Unternehmer haben es in der Corona-Krise bekanntlich nicht leicht. Neben Fördergeldern und Umsatzzahlungen für Betroffene gibt es nun endlich die Möglichkeit, die Gebrauchsabgabe bzw. Luftsteuer rückerstattet zu bekommen und davon profitieren tausende Betriebe in Wien.

"Ich begrüße alle Maßnahmen, die geeignet erscheinen, die Unternehmer zu entlasten. Momentan ist es ja auch wirklich schon moralisch notwendig den Selbständigen beizustehen", so Wirtschaftskammer Obmann im 3. Bezirk, Klaus Brandhofer zur neuen Regelung.

Kleine Unterstützung in der Krise

Bei der Luftsteuer handelt es sich um eine Gemeindeabgabe oder im Falle von Leuchtschildern um einen privatrechtlichen Vertrag zwischen Betrieb und der Stadt Wien. Die Abgabe ist für die Benützung von Straßenraum für private Zwecke zu bezahlen. Dies betrifft etwa das Aufstellen von Kleiderständern vor dem Geschäft, die Errichtung eines Schanigartens, das Aufstellen von Kiosken oder die Anbringung von Werbeschildern an der Wand. Gerade Steckschilder, also Schilder, die seitlich an der Hauswand montiert werden und deren Längsseiten von Passanten wahrgenommen werden, hat fast jeder Betrieb. Das Entgelt dafür wird seitens der MA28 in einem Nutzungsvertrag festgelegt und variiert von Betrieb zu Betrieb; es beträgt aber mindestes 100 Euro im Jahr.

Eine Rückerstattung der Gebrauchsabgabe etwa für Schanigärten oder Kioske für Betriebe im Lockdown gibt es bereits seit dem Vorjahr. Für Leuchtschilder, Transparente oder Lichterketten hat sich die Stadt Wien, MA28 für Straßenverwaltung und Straßenbau, lange geweigert, etwas zurückzuzahlen, das wurde seitens der Wirtschaftskammer immer wieder kritisiert.

Durch einen neuen Gemeinderatsbeschluss ändert sich das nun. "Ich finde, das ist eine gute Sache und schafft zumindest eine kleine Abhilfe in schwierigen Zeiten, um weitere negative Auswirkungen der Covid-19-Krise auf den Wirtschaftsstandort Wien zu verhindern", so Gemeinderätin Selma Arapovic (Neos), die den entsprechenden Antrag dazu einbrachte.

Antrag kann gestellt werden

Die Refundierung gilt für alle Unternehmer, die seit 16. März 2020 ihr Geschäft wegen den von der Bundesregierung verordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in einem bestimmten zeitlichen Ausmaß ab diesem Zeitpunkt nicht öffnen bzw. betreiben konnten. Dies gilt rückwirkend ab 16. März 2020, bis zur Wiederaufnahme der betrieblichen Tätigkeit.

Einen genauen Leitfaden zur Antragstellung bei der MA28 gibt es auf der Website der Wirtschaftskammer www.wko.at/wien/gag

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