Bezirk Zwettl
So sieht der Schusswaffenbesitz in der Praxis aus

Rechtliche Grundlage ist das Österreichische Waffengesetz | Foto: JU
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Neugierde, Faszination, Spaß, Angst - All diese Emotionen kann man mit Schusswaffen verbinden.  Bei Waffenbesitzern überwiegt vermutlich die Faszination und der Spaß am präzisen Schießen, bei Personen ohne Bezug zu Schusswaffen vermutlich Neugierde, in einigen Fällen sogar Respekt oder Abneigung - auch aus Unwissenheit vor der Materie. 

BEZIRK ZWETTL. Die Zahl der registrierten Schusswaffen steigt in Österreich. Stand November 2023 sind 1,43 Millionen Stück österreichweit registriert. Im Bezirk Zwettl sind 8589 Schusswaffen registriert (Stand 1. Jänner 2024). Hier lässt sich ein klarer Aufwärtstrend beobachten. Waren im Jahr 2021 noch 7224 Schusswaffen registriert, stieg dies 2022 auf 7605 an, und 2023 waren es schon 8154 Stück. 

Die Aufteilung von Befürwortern und Gegnern ist laut Studie des Online-Marktforschungsunternehmens "marketagent" österreichweit alles andere als ausgeglichen. 29 Prozent befürworten privaten Waffenbesitz, 59 Prozent lehnen dies ab. 12 Prozent sind der Thematik gegenüber neutral eingestellt. (Hier geht es zur Studie.)
Als Top Gründe gegen Schusswaffenbesitz nennen die Studienteilnehmenden, dass sie keinen Grund sehen, sich eine Schusswaffe anzuschaffen (58,8 Prozent), Schusswaffen ihrer Meinung nach nichts in privaten Haushalten verloren hätten (54,3 Prozent) und dass sie grundsätzlich gegen den Einsatz von Schusswaffen seien (41 Prozent)
Zu den Top-Argumenten für Schusswaffenbesitz gehört das der Selbstverteidigung (46 Prozent), die Sorge vor steigender Kriminalität (33,9 Prozent), aber auch das Ausüben eines Schießsports (28,2 Prozent)

Gesetzlicher Kontext

Was eine Bürgerin oder ein Bürger mit einer Waffe darf und was nicht, ist im österreichischen Waffengesetz genau festgelegt. (Mehr Infos dazu am Ende des Artikels). Bei Verstößen beziehungsweise dem missbräuchlichen Verwenden werden Polizei und die Bezirksverwaltungsbehörden aktiv. Dies kann bis zu einem Waffenverbot führen. Bezirkshauptmann-Stellvertreterin Barbara Salzer erklärt, wie es dazu kommen kann: "Die Behörde hat einem Menschen den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dieser Mensch durch missbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte." Darunter fällt zum Beispiel: Gewalttaten und Delikte gegen die Freiheit, Besitz verbotener Waffen und Kriegsmaterial, angekündigter Selbstmord oder staatsfeindliche Verbindung.

Mit Waffen im Haushalt

Martin B. ist Sportschütze und Jäger und kennt sich mit Schusswaffen und deren Besitz aus. Er erzählt: "Gesetzeskonform werden die Schusswaffen im Waffenschrank verwahrt. Einerseits um sie vor unbefugtem Zugriff zu schützen, andererseits um auch die Waffen vor Diebstahl zu schützen." Alle fünf Jahre erfolgt eine Kontrolle durch die Polizei, wo und ob die Waffen ordnungsgemäß verwahrt werden. Für Martin B. ist wichtig zu betonen, dass die Waffe kein Spielzeug, sondern ein Werkzeug ist. Dementsprechend vorsichtig sollte damit umgegangen werden. "Ich überprüfe jedes Mal, dass keine Patrone im Lauf ist. Die richtige Pflege ist auch enorm wichtig." Verantwortungsbewusster Umgang mit der Schusswaffe ist oberste Priorität. Eines betont B. im Gespräch: "Ich bin nicht für strengere Waffengesetze, allerdings wären für Personen mit Waffenbesitzkarte mehr Schulungen im Umgang mit Waffen durchaus sinnvoll."

Wer darf was?

In Österreich darf grundsätzlich jeder und jede österreichische Staatsbürger/in eine Waffe erwerben und besitzen. Unter 18 Jahren geht natürlich nichts, darüber sind die Altersgrenzen im Waffengesetz je nach Waffenkategorie geregelt. 

Gemäß Österreichischem Waffenrecht gibt es drei Kategorien von Schusswaffen: 

  • Waffen der Kategorie A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial) sind verboten. 
  • Waffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen) dürfen mit behördlicher Einwilligung, also einer Waffenbesitzkarte oder einem Waffenpass erworben werden. Hierfür muss die Person mindestens 21 Jahre alt sein.  
  • Waffen der Kategorie C (Schusswaffen mit gezogenem oder glattem Lauf, sofern nicht Kategorie A oder B) dürfen ab dem 18. Lebensjahr ohne behördliche Einwilligung erworben werden. Hier reicht ein amtlicher Lichtbildausweis. 

Anhand dieser drei Kategorien kann nun unterscheiden werden, welche Personengruppen welche Waffenarten besitzen dürfen: Der Besitz einer Waffe der Kategorie A ist - wie die Bezeichnung schon vermuten lässt - verboten.

Kategorie B-Waffen dürfen nur mit Waffenpass oder Waffenbesitzkarte erworben und besessen werden. 

Kategorie C Waffen bilden jene Gruppe an Waffen, bei der der Erwerb und Besitz grundsätzlich ab 18 Jahren möglich ist. Voraussetzungen: die österreichische Staatsbürgerschaft. 

Beim Führen von Waffen (also dem am Körper tragen oder so nahe, dass man sie jederzeit einsetzen könnte) verhält sich die rechtliche Situation anders: 
Kategorie B Waffen dürfen nur mit Waffenpass geführt werden, Kategorie C Waffen mit Waffenpass oder mit gültiger Jagdkarte. 

Unterschied Waffenpass und Waffenbesitzkarte

Waffenbesitzkarte: berechtigt zum Erwerb und Besitz von Kategorie-B Schusswaffen, NICHT aber zum Führen von Schusswaffen. 
Waffenpass: berechtigt auch zum Führen von Schusswaffen

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