Zu viel bezahlt in Wernersdorf

Foto: I-vista  / pixelio.de

Das Land Steiermark hat die Beschwerde des Wernersdorfer Gemeinderates Johannes Mörth (Namensliste) beantwortet, die Vorwürfe gegen Gemeindevorstand und Bürgermeister Friedrich Pauritsch (Bürgerliste) wegen einer 25-prozentigen Erhöhung der Bezüge des Gemeindevorstands ausgelöst hatte.

Manfred Kindermann, Leiter des Referats Gemeinderecht und Wahlen, kommt in der Beschwerdebeantwortung zu dem Schluss, dass ein "Übergenuss" vorliege. Der Grund: Die Bezugserhöhung wurde auf Basis des Budgetvoranschlags der Gemeinde (beschlossen im Gemeinderat im Februar 2014) seit März ausbezahlt; auch rückwirkende Zahlungen für Januar und Februar 2014 wurden getätigt.
Tatsächlich beschlossen wurde die Erhöhung aber erst in der Gemeinderatssitzung im Juni 2014. Aber: "Ein diesbezüglicher Beschluss kann nur pro futuro wirken", so der Gemeinderechts-Experte in seiner Antwort. Das heißt, eine rückwirkende Zahlung ist rechtlich nicht gedeckt. Die bereits bezahlten Gelder müssen daher jetzt rückgeführt werden. Dafür gibt es laut Kindermann mehrere Möglichkeiten, zum Beispiel eine direkte Rückzahlung oder Gegenverrechnungen. Wie genau die Lösung aussehen wird, daran werde jetzt gearbeitet. "Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit" aufseiten des Bürgermeisters seien "auszuschließen", so Kindermann im Gespräch mit der WOCHE.

Zusätzlich stellte er in der Beschwerdebeantwortung aber fest, dass die Zeitverzögerung beim tatsächlichen Beschluss nicht notwendig gewesen wäre: Der Gemeinde wäre "zumutbar" gewesen, heißt es in dem Papier, "die grundsätzliche Einigung im Gemeinderat schon zu einem Zeitpunkt herbeizuführen, der weit vor dem tatsächlich erfolgten Termin (nämlich Ende Juni 2014) gelegen wäre."

Befangenheit rechtskonform

Ein zweiter Vorwurf, der ebenfalls in der Beschwerde geäußert wurde, ist nun entkräftet: Für die Gemeindeaufsichtsbehörde steht fest, dass es nicht unzulässig war, dass sich in der Gemeinderatssitzung Ende Juni Bgm. Pauritsch, sein Vizebgm. Andreas Schuster, die Gemeindekassierin Martina Pühringer sowie GR Stefanie Pauritsch als befangen erklärten. Dadurch war der Gemeinderat nicht mehr beschlussfähig, wodurch das älteste GR-Mitglied den fraglichen Beschluss in einer Einzelfeststellung bestätigte. Dieser Vorgang war laut Gemeindeaufsicht rechtskonform.

Nächste Schritte abwarten

Der Initiator der Beschwerde, GR Johannes Mörth, ist zumindest mit dem ersten Ergebnis der Beantwortung durch das Land zufrieden. "Aus meiner Sicht war die Bezugserhöhung kein gültiger Beschluss, sondern nur im Voranschlag berücksichtigt. Jetzt steht fest, dass es ein Übergenuss war und es muss einen Ausgleich geben."

Pauritsch wartet die weiteren Entwicklungen ab: Er wolle nun gemeinsam mit der Manfred Kindermann, dem Leiter des Gemeinderechtsreferats, und dem Gemeindebund besprechen, was als nächstes zu tun ist.

Im Detail

Im Frühjahr waren Vorwürfe laut geworden, wonach der Gemeindevorstand in Wernersdorf eine unrechtmäßige Bezugserhöhung erhalten hätte. Bgm. Friedrich Pauritsch sah die Vorgänge durch Landesgesetze und eine Rechtsmeinung des Gemeindebundes gedeckt. Die Gemeindeaufsicht kam nun zu dem Schluss, dass die Erhöhung unrechtmäßig war, weil sie rückwirkend beschlossen wurde. Vorsatz oder Fahrlässigkeit wurden ausgeschlossen.

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