WKO bot Topinformation zum Thema Registrierkassen

Foto: T. Fischer

Ab 1. Jänner 2016 gelten bekanntlich für Unternehmen neue steuerrechtliche Bestimmungen. Diese verpflichten die Betriebe unabhängig von Umsatzhöhen zur Belegerteilung bei Barzahlungen und andererseits umsatzabhängig zu elektronischen Aufzeichnungssystemen mittels Registrierkassen. Die WKO-Regionalstellen Graz und Graz-Umgebung luden unlängst zur umfassenden Informationsveranstaltung, bei der insgesamt 30 Aussteller über Registrierkassensysteme informierten. Gleichzeitig standen WKO Experten für rechtliche Kurzberatungen zur Verfügung.

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