"Fairplay für die Gastronomie": Kooperation statt Konkurrenz
Die WKO-Initiative "fairplay" wirbt für
Kooperation statt Konkurrenz von Vereinen und Gastronomie.
Zahlreiche Vereinsfeste in den Regionen sorgen für verstärkte Konkurrenz für heimische Gastronomiebetriebe. Denn während sich die Festzelte füllen, bleiben die Gaststuben der Wirte oftmals leer. Eine Initiative der gastgewerblichen Fachgruppen der Wirtschaftskammer Steiermark soll diese Konkurrenzsituation entschärfen und stellt Kooperationsmodelle vor.
Ungleicher Wettbewerb
„Es ist unser Ziel bei diesem wichtigen Thema Aufklärungsarbeit zu leisten und Missverständnisse abzubauen. Wir wollen niemanden an den Pranger stellen, aber ein Verständnis für die Probleme und Anliegen von Gastronomiebetrieben bei Vereinsvertretern, Behörden und Gemeinden schaffen“, schildert Barbara Krenn, Obfrau der Fachgruppe Gastronomie. Generell gehe es darum, faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen, erläutert Krenn: „Es gibt genug Regeln, leider mangelt es oftmals an deren Einhaltung. Wir fordern hier ein faires Miteinander zwischen Vereinen und Gastronomiebetrieben ein. Es sind Vereinsfeste und Vereinslokale, die den ungleichen Wettbewerb verschärfen, der in den strengeren rechtlichen Auflagen für Gastwirte wurzelt", meinte Barbara Krenn, Obfrau der Fachgruppe Gastronomie.
"Jeder soll die Spielregeln einhalten, dann können wir alle gut zusammenleben", fügte RSTL Mag. Josef Majcan hinzu.
"Fair Play"
Mit der Initiative „Fair Play für die Gastronomie“ sind zurzeit die gastgewerblichen Fachgruppen der WKO Steiermark mit der Zukunftsplattform Steirische Vereine unterwegs. Vor vielen Gastronomen, Vereinsvertretern und Kommunalpolitikern erörterten Experten jüngst in der WK-Regionalstelle Südsteiermark in Leibnitz vereins- und gewerberechtliche Fragen und stellten Lösungen für Kooperationen vor.
Vereine und Gewerbe
"Bei Vereinen ist eine Gewerbeberechtigung nötig, wenn die Vereinstätigkeit das Erscheinungsbild eines einschlägigen Gewerbebetriebs aufweist und diese Tätigkeit auf Erlangung eines vermögensrechtlichen Vorteils für Mitglieder gerichtet ist", so Dr. Florian Mosing (WK Steiermark). Funktionäre sollten sich beim Finanzamt erkundigen, ob Vereine eine Gewerbeberechtigung für konkrete Fälle brauchen.
Feste und Veranstaltungen
„Die Beschaffung materieller Mittel unabhängig vom Vereinszweck unterliegt der Umsatzsteuer. Ohne Ausnahmegenehmigung kann bei einem Umsatz von 40.000 Euro die Gemeinnützigkeit verloren gehen“, so Obfrau Mag. Heike Stark-Sittinger, (Zukunftsplattform). Dank rechtlicher Informationen soll Obleuten Rechtssicherheit gegeben und Kooperationen mit regionalen Gastronomen gefördert werden.
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