Bankinstitut deckte Betrug auf
Vorbestrafte Hausfrau aus dem Bezirk bestahl Ex-Lebensgefährten
BEZIRK. "Man könnte Sie als unbelehrbar bezeichnen", erklärte der St. Pöltner Richter Markus Pree einer einschlägig vorbestraften Frau aus dem Bezirk Scheibbs. Die 44-jährige Hausfrau bediente sich unter anderem am Geld ihres Kurzzeit- Lebensgefährten, der von seiner Bank auf den deutlichen Schwund seines Kapitals aufmerksam gemacht wurde.
"Wollte das Leben genießen"
Immerhin 7.780 Euro behob die Angeklagte vom Sparkonto des Mannes mit der Bankomatkarte, die sie in einer Lade gefunden hatte. "Haben Sie nicht erkannt, wie hundsgemein das war?" fragte Pree, dem die Frau darauf erklärte: "Ich wollte es mir gutgehen lassen!" – mit Dingen, die nicht lebensnotwendig waren.
Während Verteidiger Christoph Gollonitsch in seinem Plädoyer betonte, dass seine Mandantin besonders bemüht sei, den Schaden zur Gänze wieder gutzumachen, verwies Staatsanwalt Karl Fischer auf die Vorstrafen der Frau und die zahlreichen Fakten in diesem Prozess.
Schwerer Diebstahl und Betrug
Schadensgutmachung sowie 18 Monate Haft, davon zwölf bedingt, wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls, Betrug, Urkundenfälschung und Entfremdung unbarer Zahlungsmittel sollen die Angeklagte nun also zum Nachdenken bringen.
Derzeit behauptet sie jedoch noch, dass sie absolut nicht wisse, warum sie so etwas überhaupt machen würde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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