Geldbußen
Mostviertler Finanzbeamte wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht

 

Zwei ehemalige Finanzbeamte (49 und 31 Jahre), sowie ein Bankangestellter (48 Jahre) aus dem Mostviertel mussten sich am Landesgericht St. Pölten wegen Amtsmissbrauchs verantworten.

MOSTVIERTEL. (ip) Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft legte den Beamten zur Last, zwischen 2012 und 2017 aus dem elektronischen Abgabeninformationssystem nicht dienstlich notwendige Daten abgerufen und sie an den Filialleiter einer Bank weitergegeben zu haben. Zu Schaden seien dabei steuerpflichtige Personen hinsichtlich der abgabenrechtlichen Geheimhaltung und des Datenschutzes gekommen.

Gefallen für Fußballkollegen

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die beiden Beamten ihrem ehemaligen Fußballkollegen immer wieder einen Gefallen machten, da dieser als Anlageberater seine Kunden auch steuerlich beriet, aber kein ausgebildeter Steuerberater war und daher auch keine entsprechende Befugnis für derartige informative Abfragen besaß.

Die beiden Erstbeklagten durften zwar grundsätzlich Daten aus dem System abfragen, es musste jedoch dienstlich begründet sein, worauf sie bei jedem Einstieg automatisch hingewiesen wurden. Auskünfte durfte man generell nur berechtigten Personen erteilen, deren Identität im Vorfeld festzustellen war. Alle drei Beschuldigten hätten, laut Staatsanwalt, natürlich gewusst, dass sie einerseits selbst ihre Befugnisse missbrauchten, aber auch andere zum Amtsmissbrauch aufforderten.

Hausdurchsuchung bei 49-Jährigem

Im Zuge einer Hausdurchsuchung bei dem 49-Jährigen im Juli 2017 soll dieser darüber hinaus versucht haben, einen USB-Stick mit Beweismaterial zu vernichten, indem er den Datenträger zerbrach und in der Toilette hinunterspülen wollte.

Ursprünglich hätten auch rund 30 Zeugen befragt werden sollen. Richter Andreas Beneder bot jedoch nach eingehender Prüfung der Ermittlungsergebnisse bereits zu Beginn des Prozesses eine Diversion an, durch die nach Zahlung einer Geldbuße das Verfahren ohne Verurteilung eingestellt werde.

Die Voraussetzung dabei war die Übernahme der Verantwortung seitens der Beschuldigten.
Verteidiger Josef Gallauner wies darauf hin, dass der 31-Jährige neben unzähliger gerechtfertigter Abfragen nur in sehr geringem Ausmaß auch anklagerelevante Auskünfte erteilte, wobei insofern niemand zu Schaden kam, da der Bankangestellte sich mit Einwilligung seiner Kunden nur nach deren eigenen Daten erkundigte, etwa um nachzufragen, ob sie steuerlich alles ausgeschöpft hätten.

Verteidiger Markus Klepp hob hervor, dass sein Mandant nur im Sinne seiner Kunden und auch mit deren Wissen um Auskünfte gebeten habe, ohne zu wissen, dass er dazu nicht berechtigt war.

Geldbußen für Angeklagte

Das Diversionsangebot nahmen die Beschuldigten an, erleichtert darüber, dass der jahrelange Druck im Zusammenhang mit dem Verfahren endlich vorbei ist. Den Geldbußen in Höhe 4.500 und 3.500 Euro für den Zweit- und Drittangeklagten erteilte auch der Staatsanwalt seine Zustimmung, über die 5.000 Euro des 49-Jährigen möchte er noch nachdenken.

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