Orgien, Schläge, Missbrauch: Drei Sex-Partnerinnen bringen Amstettner vor Gericht

Verteidiger: Stephanie Gruber und Wolfgang Schimek. | Foto: Probst
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  • Verteidiger: Stephanie Gruber und Wolfgang Schimek.
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21-jähriger aus dem Bezirk Amstetten angeklagt. Urteil nicht rechtskräftig.

BEZIRK (ip). Fortgesetzte Gewaltausübung, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, Körperverletzung, Nötigung, sexueller Missbrauch einer wehrlosen Person, geschlechtliche Nötigung, sexueller Missbrauch von Unmündigen und versuchter Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren galt es im Landesgericht St. Pölten zu klären.

Schwangere in Bauch geboxt

Chronologisch berichtete die Staatsanwältin vom Sexualleben des 21-Jährigen aus dem Bezirk Amstetten, der von drei Ex-Freundinnen schwer belastet wurde. Sie sprachen von Faustschlägen, vom Einsperren, Würgen und jeder Menge Sex, der nicht immer freiwillig stattgefunden haben soll.
Fünf bis sechs Mal täglich habe der Beschuldigte Sex gefordert und auch von Freunden verlangt, mit seinen Freundinnen intim zu werden. Als eines der angeblichen Opfer ihm gestand, schwanger zu sein, habe er es in den Bauch geboxt und gehofft, das Kind damit los zu sein. Verteidiger Wolfgang Schimek relativierte die Aussagen der Frauen: „Er ist kein einfacher Mensch“, so die Beurteilung seines Mandanten, doch sei in seinen Beziehungen auch viel Freiwilligkeit und Liebe vorhanden gewesen.

Sexorgien mitgefilmt

Die Mädchen seien aus zerrütteten Familien und trotz Gewaltvorwürfen auch immer wieder freiwillig zu ihm gekommen. „Vielleicht hat er geglaubt, das ist normal“, meinte Schimek, der in den aufgezeigten Sexualpraktiken nichts Verbotenes erkennt. Nur für die ältere Generation sei ein derartiges Verhalten eher fremd und abstoßend.

„Das ist alles abnormal“, wetterte der vorsitzende Richter Markus Grünberger, „die Frage ist nur, inwieweit es strafbar ist.“ Aufgrund der Videos bzw. der kontradiktorischen Einvernahmen könne man bei den drei Frauen von vielen falschen Behauptungen ausgehen. Die Körperverletzung war nur ein Knutschfleck und die Vergewaltigung einer Frau, die zuvor freiwillig mit dem Beschuldigten und dessen Freundin Sex hatte, schwer nachvollziehbar. Auf einer der mitgefilmten Sexorgien sei auch erkennbar, dass die Partnerin die treibende Kraft war und offensichtlich auch Spaß dabei hatte.

Glaubwürdig schien hingegen die Aussage eines Zwölfjährigen, der nach reichlichem Alkoholkonsum vom Angeklagten dazu verdonnert wurde, seine Freundin oral zu befriedigen, weshalb nun auch die Frau strafrechtlich belangt werden könnte. Überzeugend war auch die Aussage eines Mädchens, das der Angeklagte vergewaltigte, während es stark alkoholisiert und damit wehrlos gewesen sei.

Das Urteil gegen 21-Jährigen

Von den zahlreichen Vorwürfen blieben zuletzt der sexuelle Missbrauch einer Wehrlosen sowie die geschlechtliche Nötigung und der sexuelle Missbrauch des Zwölfjährigen. Das nicht rechtskräftige Urteil: Zwei Jahre, davon 16 Monate bedingte Haft, sowie die Weisungen für entsprechende Therapien, medikamentöse Behandlung und Bewährungshilfe. Von einer Einweisung in eine Anstalt nahm der Senat aufgrund des Gutachtens von Dietmar Jünger Abstand.

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