Pensionist "stalkte" Frau wegen Hund und Geld
Stalkingprozess: Pensionist ging es dabei "überwiegend" um den Hund und 40.000 Euro.
Äußerst emotional wehrte sich ein 64-jähriger Pensionist aus dem Bezirk Amstetten gegen den Vorwurf der beharrlichen Verfolgung.
Ruhe bewahrte er nur, als seine ehemalige Lebensgefährtin, die mit Krücken vor Richter Slawomir Wiaderek erschien, beim Verlassen des Saales am Landesgericht St. Pölten das Gleichgewicht verlor und zu Boden stürzte.
600 SMS verschickt
Die 43-jährige Tschechin hatte Anzeige erstatten, weil der Beschuldigte bald nach der Trennung zwischen 2012 und Jänner 2015 oft mehrmals täglich, auch nachts angerufen, rund 600 SMS und über hundert E-Mails geschickt habe. Zwischendurch habe er ihr und ihrem neuen Lebensgefährten aufgelauert und auch dafür gesorgt, dass beide fristlos gekündigt worden wären.
Pensionist: "Nicht schuldig"
„Nicht schuldig“, erklärte der Pensionist schon zu Beginn des Prozess und stellte seine Ex nicht gerade in ein günstiges Licht. „Ich habe sie aus der Scheiße herausgeholt“, begann der Angeklagte die Chronik seiner Beziehung.
Ihr erster Mann habe auf sie geschossen, „… der ist zwölf Jahre dafür ins Gefängnis gegangen.“ Ihr Sohn habe ihm gedroht, er bringe ihn um, „…. obwohl ich ihn geliebt habe, den Trottel.“ Derzeit liefen Verfahren gegen sie in der Tschechien und zweimal sei sie schon wegen Betrugs verurteilt worden.
Verfahren in Tschechien
Nicht zuletzt habe sie auch seine Unterschrift gefälscht und das Schloss eines Hauses in Brünn ausgetauscht, in das er sehr viel Geld investiert und ein lebenslanges Wohnrecht habe. Schließlich sei sie nicht seinetwegen gekündigt worden, sondern weil sie Geld unterschlagen habe.
Ging um den Hund
Dass er sie unzählige Male kontaktiert habe, gab der Pensionist zu. Es sei dabei überwiegend um den Hund und um 40.000 Euro gegangen. Der Hund sei sein Ein-und Alles, er habe ihn 2005 um 200 Euro erworben und mit einer Flasche großgezogen, damit er durchkäme. Krankheitsbedingt habe er „Charly“ einige Zeit bei ihr gelassen, nun erpresse sie ihn aber damit, dass er den Hund nur sehen dürfe, wenn er von einer Anzeige in der Tschechei Abstand nehme.
Freispruch für Pensionisten
Wiaderek wertete die „beharrliche Verfolgung“ weder als böswillig, noch als widerrechtliches Verhalten. Er sprach den Beschuldigten frei (nicht rechtskräftig)und empfahl, nur noch über einen Anwalt die Ansprüche gegen die Frau geltend zu machen – nur, laut Angeklagtem sei in Österreich anscheinend niemand dafür zuständig.
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