Gerichtsverhandlung
Pensionistin erleichterte neun Opfer um 176.435 Euro
Nach drei Vorstrafen wurde die Spielsüchtige aus der Haft entlassen, zockte weiter und suchte neue "Geldgeber".
BEZIRK AMSTETTEN. (ip) „Glücksspiel ist ihre große, aber auch teure Leidenschaft“, beschrieb der St. Pöltner Staatsanwalt Karl Fischer das Motiv einer 55-jährigen Pensionistin aus dem Bezirk Amstetten, der es mithilfe von Vorwänden gelang, neun Bekannten insgesamt 176.435 Euro herauszulocken.
Bereits drei Vorstrafen
Nicht zum ersten Mal landete die Frau wegen dieser Art der Vermögensbeschaffung vor Gericht. Nach drei Vorstrafen wurde sie zuletzt 2014 aus der Haft entlassen, zockte weiter und suchte nach neuen „Geldgebern“. In Österreich gesperrt, verblitzte sie ein Vermögen unter anderem in Tschechien.
Die Opfer der Pensionistin
Eine Facebook-Bekanntschaft „unterstützte“ sie 2017 schließlich mit rund 17.500 Euro. Der Mann lieh ihr das Geld unter anderem dafür, damit sie die angeblich 900.000 Euro aus der Verlassenschaft ihres verstorbenen Mannes von Rumänien nach Österreich transferieren könne. Das nächste Opfer fand sie in einem Mann, der eine Betreuerin für seine besachwalteten Söhne suchte.
Der Mutter einer Häfn-Freundin lockte sie ebenfalls hohe Beträge heraus und zwei Bekannten ihres Facebook-Freundes erzählte sie, dass ihr Sohn an der Grenze verhaftet worden sei, wobei ihr angebliches Vermögen in Rumänien meist die zentrale Rolle spielte und eine „Rückzahlung gewährleistete“.
Pensionistin gesteht
Das umfassende Geständnis führte Fischer allerdings auf das erdrückende Ermittlungsergebnis der Polizei zurück. Ihre kriminelle Geldbeschaffung „zieht sich wie ein roter Faden durch ihr Leben“, so der Staatsanwalt, der aufgrund des langen Tatzeitraumes von drei Jahren, den Vorstrafen und des hohen Schadens eine strenge Bestrafung forderte. „Glück“ habe die Angeklagte ohnehin aufgrund der Reduzierung des möglichen Strafmaßes. Betrug die Höchststrafe bei ihrer letzten Verurteilung noch zehn Jahre, wurde sie mittlerweile auf drei Jahre gesenkt.
Das Urteil für die 55-Jährige
Verteidiger Christian Kies verwies in seinem Plädoyer neben dem umfassenden Geständnis auch auf die Bereitschaft der 55-Jährigen, den gesamten Schaden gutzumachen, sofern es ihr möglich sei. „Ihre Sucht begann bei der Beschaffung des Geldes“, so Kies, daher strebe die Frau eine stationäre Suchtbehandlung an. Dem Schuldspruch des Schöffensenats folgte die Verurteilung zu einer zweijährigen Haftstrafe, wobei Richter Andreas Beneder in seiner Urteilsbegründung doch auch Reue als Milderungsgrund anführte (rechtskräftig).
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