Und jährlich grüßt die Novellierung
Was ändert sich 2015, wo wird der Sparstift angesetzt? Experten sprechen über die Gesetzesänderungen.
NÖ. Haben Sie sich heuer Vorsätze fürs neue Jahr vorgenommen? Die Regierung hat es wie jedes Jahr getan, im Sinne von Gesetzesänderungen. Egal ob Arbeitnehmer oder -geber, Pensionist oder Jugendlicher, jeden trifft die Änderung auf unterschiedliche Weise.
Besonders im Pflegebereich wird der Zugang ab heuer verschärft werden. "Pflegegelder der Stufe 1 und 2 sind davon betroffen", erklärt Peter Reiter von der Arbeiterkammer, "pflegebedürftige Menschen benötigen für Pflegestufe 1 nun 65 statt 60 Stunden und für die Zweierstufe statt 85 nun 95 Stunden". Eine Erhöhung gab es auch bei der Rezeptgebühr. 2014 stand sie noch bei 5,40 Euro, heuer sind es schon 5,55 Euro.
Weiters sind Spitalsärzte von der Gesetzesnovelle betroffen. Ab dem kommenden Jahr können diese nur noch mit ihrer schriftlichen Zustimmung (Opt-out) länger als durchschnittlich 48 Stunden pro Woche arbeiten. Stimmen die Ärzte zu, dann beträgt die wöchentliche Arbeitszeit ab heuer bis zu 60 Stunden, ab 2018 bis zu 55 Stunden. Ab 2021 ist dann kein Opt-out mehr möglich und die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten.
Änderung Arbeitszeitgesetz
Änderungen gibt es auch bei der Aufzeichnung der Arbeitszeiten. Arbeitnehmer, die Arbeitszeit und -ort selbst bestimmen können, müssen künftig nur mehr Tages- und Stundenaufzeichnungen machen – das heißt zum Beispiel: Montag 9 Stunden, Dienstag 8 Stunden und so weiter. "Für Selbstständige sind der Wirtschaftskammer zum Jahresende noch Verbesserungen im Sozialbereich gelungen", so Andreas Geierlehner von der WKO Amstetten. Eine davon ist die Unterstützung mit dem von der Sozialversicherungsanstalt gestarteten Pilotprojekt "Überbrückungshilfe", mit welchem Selbstständige bei der Zahlung der Beiträge unterstützt werden.
Auch die Geringfügigkeitsgrenze wurde von 395,31 Euro auf 405,98 Euro angehoben. Und für alle Autofahrer: Von einer Teuerung betroffen ist wieder die Vignette. Die Gebühr wurde gegenüber dem Vorjahr um 1,30 Euro auf 84,40 Euro angehoben.
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