Ende für Bankräuberpärchen: Mostviertler "Bonnie und Clyde" müssen hinter Gitter

Die Verteidiger Elisabeth Januschkowetz und Martin Kaufmann. | Foto: Probst
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MOSTVIERTEL. Bis zuletzt leugnete ein 42-Jähriger am Landesgericht St. Pölten jener Täter zu sein, der zwischen Dezember 2013 und März 2016 insgesamt sechsmal Banken in den Bezirken Amstetten und Melk, davon dreimal mit seiner mitangeklagten Noch-Ehefrau, überfallen und dabei insgesamt rund 300.000 Euro erbeutet haben soll.

Acht und zweieinhalb Jahre Haft

Der Schöffensenat sprach ihn dennoch schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren. Während er sofort gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmeldete, nahm die 44-Jährige die Haftstrafe von zweieinhalb Jahren an. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.

Frau ist geständig

Nach dem letzten Überfall in Ferschnitz wurde die 44-Jährige von Zeugen beobachtet, die das Autokennzeichen notierten und damit die Beamten zur Beschuldigten führten. Die Frau legte sofort ein umfassendes Geständnis ab, wonach sie selbst in drei Fällen das Fluchtfahrzeug gelenkt habe. Gleichzeitig beschuldigte sie ihren Ehemann, der ihr von allen sechs Überfällen Einzelheiten erzählt und ihr die Beute gezeigt habe.

Drogen und Geldprobleme

Zum Motiv erklärte Staatsanwältin Kathrin Bauer, dass der nahezu durchgehend arbeitslose Mann aufgrund seines Kokainkonsums und seiner Spielleidenschaft massive finanzielle Probleme hatte.

Die Summen, die er auch laut Aussage einer Freundin, die mit der Polizei bei Gericht vorgeführt werden musste, von seiner Mutter erhalten habe bzw. beim Glücksspiel gewonnen haben will, erschienen nicht glaubwürdig.

Anderer soll Täter gewesen sein

Verteidiger Martin Kaufmann bestätigte einerseits, dass die 44-Jährige detaillierte Kenntnisse von den Überfällen habe, andererseits habe sie nur die Identität des Mittäters auszutauschen brauchen. Damit stellte er die Behauptung seines Mandaten, wonach dessen Frau mit einem anderen Mann gemeinsame Sache gemacht habe, in den Raum.

Nicht zu erklären war jedoch ein eindeutiger DNA-Treffer auf einer Kennzeichentafelaufhängung eines Pkws, von dem jene Tafel gestohlen worden war, die Zeugen bei einem der Tatorte notiert hatten. „Er kann, aber er muss es nicht gewesen sein“, so Kaufmann zu den Aussagen der Zeugen und einem Gutachten, wobei Aufnahmen aus Überwachungskameras ausgewertet worden waren.

"Keinen Hinweis auf Dritten"

Die Verteidigerin der 44-Jährigen, Elisabeth Januschkowetz, erklärte: „Meine Mandantin ist spontan, naiv, loyal und total ehrlich.“ Aufgrund dessen sei die Beschuldigte nicht in der Lage gewesen, bei der überraschend erfolgten Einvernahme durch die Polizei so exakte Angaben zu machen, bei denen sie bis zuletzt geblieben sei.

Das Wissen, das die Beschuldigte von den Überfällen habe, könne sie nur vom Täter haben. „Es gibt jedoch keinen Hinweis auf einen Dritten“, entkräftete Richterin Wais-Pfeffer die Annahme des 42-Jährigen.

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