Was die Scheibbser an Hundehaltern aufregt – und umgekehrt
Hunde begleiten den Menschen schon seit 30.000 Jahren: Bester Freund des Menschen oder gar Bedrohung?
SCHEIBBS. Ob in der Stadt, am Radweg im Wald oder am Bach: In der warmen Jahreszeit kommt es besonders oft zu Begegnungen zwischen Passanten, Autofahrern, Sportlern, Kindern und Hunden. Nicht immer verlaufen diese Begegnungen reibungslos. Denn während sich der Großteil der Hundehalter an die gültigen Regeln hält, gibt es immer mehr „Rebellen“, die nichts von Leinenpflicht oder Beißkorb halten.
Bindungsarbeit ist wichtig
Ernst Edelbacher von der Hundeschule Wieselburg und seine Hündin Bajuma halten sich an die vorgegebenen Regelungen: "Die Beißkorbpflicht gilt nur für Listenhunde. Da meine Hündin ein Boxer ist, entfällt das, jedoch ist die Leinenpflicht wichtig." Ernst Edelbacher verrät auch einige Grundkenntnisse, die ein Hundebesitzer verinnerlichen sollte: "Das Wichtigste bei der Beziehung zwischen Hund und Mensch ist Bindungsarbeit. Der Vierbeiner soll sich bei seinem Herrchen wohlfühlen und Spaß haben. Gleichzeitig muss auch etwas Dominanz gegenüber dem Hund gezeigt werden. In diesem Bereich kann man sehr viel über die Stimme erarbeiten. Wurde etwas gut gemacht, kann man mit erhöhter Stimme loben. Verhält sich der Hund nicht artig, darf man durchaus auch einen schärferen Ton an den Tag legen."
Die Besucher der Hundeschule kommen aus nah und fern, so wie Julia Wysocki und Matthias Rauch, die regelmäßig mit ihrem besten Freund Ilarion, der mittlerweile auch die Begleithundeprüfung erfolgreich absolviert hat, aus Linz anreisen. Für sie ist der Hund sicherlich kein Ärgernis: "Nun ist er bald zwei Jahre bei uns. Anfangs zog er uns in die Hundeschule. Mittlerweile wurde er schon etwas ruhiger. Aber Beschäftigung benötigt er nach wie vor jede Menge, wie alle Gebrauchshunderassen."
2.000 Hundehalter registriert
Laut der Heimtierdatenbank sind im Bezirk Scheibbs 1.954 Hundehalter registriert. Zwischenfälle gibt es natürlich immer. Im Jahr 2017 gab es bisher neun Anzeigen nach dem NÖ Hundehaltegesetz und vier Anzeigen nach dem Tierschutzgesetz. In diesen beiden Gesetzen ist auch die behördliche Abnahme von Hunden geregelt, welche im Bezirk seit 2009 nicht mehr stattfinden musste. In diesem Jahr wurden 24 Hunde behördlich abgenommen. Die Strafen, die sich nach dem Hundehaltegesetz richten, bewegen sich zwischen 40 und 130 Euro. Nach dem Tierschutzgesetz wird drakonischer bestraft: Bis zu 520 Euro.
Vorsicht ist im Wald geboten
Jäger Helmut Teufl erklärt, was die Hunde im Wald und in der Natur dürfen: "Grundsätzlich sollte der Hund im Wald und am Feld immer an der Leine gehalten werden. Darauf sollte jeder achten, denn die Jäger sind in bestimmten Fällen berechtigt Hunde zu erschießen. Wenn sich der Hund der Einwirkung seines Halters entzieht und einem Wild nachhetzt, kann es leicht brenzlig werden." Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer den Hund abseits von Straßen und Wegen das Jagdgebiet ohne Berechtigung des Jägers durchstreifen lässt. Ob Hunde nun ein Ärgernis oder eine Bereicherung darstellen, hängt immer von zwei Seiten ab. Denn zum Streiten gehören bekanntlich immer zwei.
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