Betrunkener Arbeitsloser ohne Führerschein fuhr Mercedes zu Schrott
Führerscheinloser und betrunkener Arbeitsloser fuhr Mercedes zu Schrott und verletzte fünf Personen.
BEZIRK AMSTETTEN. Nur bruchstückhaft erinnert sich ein 41-jähriger Arbeitsloser an einen Verkehrsunfall in Amstetten, bei dem er selbst massivst verletzt worden war und nun am Landesgericht St. Pölten zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je vier Euro (120 Tage Ersatzfreiheitsstrafe), sowie einer bedingten Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt wurde. Bewährungshilfe und die Weisung an einer psychosozialen Beratung teilzunehmen, ergänzen das nicht rechtskräftige Urteil.
"Äußerst milde" Strafe
Als „äußerst milde“ bezeichnete der Richter selbst die Strafe, zumal neben einigen Milderungsgründen auch massive Vorwürfe seitens Staatsanwalt Thomas Korntheuer im Raum standen. Demnach wollte der damals geringfügig Beschäftigte ohne Erlaubnis mit dem Mercedes seiner Freundin zur Arbeit fahren.
15 Jahre kein Führerschein
Seit etwa 15 Jahren besitzt er keinen Führerschein, nachdem ihm dieser aufgrund von alkoholisiertem Lenken eines Fahrzeuges und damit auch verbundener Unfälle mehrmals abgenommen worden war. Auch am 9. Juli dieses Jahres war Alkohol in Kombination mit Schmerz- und Schlafmitteln im Spiel.
Verletzte und Totalschaden
Er habe verschlafen, begründete der Angeklagte, der mehrfach einschlägig vorbestraft schon mehrere Jahre hinter Gittern verbracht hat, den Griff zum Autoschlüssel seiner Freundin. In einer Rechtskurve geriet er mit weit überhöhter Geschwindigkeit auf die linke Fahrbahnseite und kollidierte mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Fünf Personen wurden außer dem Alko-Lenker dabei verletzt. Bei dem Totalschaden des Mercedes verzichtete die Freundin des Mannes auf einen Betrag in Höhe von 14.000 Euro.
Er habe irgendetwas in der Mittelkonsole gesucht, glaubte sich der 41-Jährige zu erinnern. Danach wisse er noch, dass ihm die Windschutzscheibe um die Ohren flog und er aus dem Fahrzeug nicht aussteigen konnte.
"Glück im Unglück"
„Sie haben Glück im Unglück gehabt, dass die anderen nur geringfügig verletzt wurden“, meinte der Richter, der auch nach der Suchtgiftproblematik des Beschuldigten fragte und sein Verhalten als „grob fahrlässig“ bezeichnete. Korntheuer meinte in seinem Schlussplädoyer unter anderem: „Ich verweise auf das zwar schon länger zurückliegende, aber doch nicht ungetrübte Vorleben des Beschuldigten!“
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