Waldbrandschutzverordnung in Kraft
Verordnung zum Schutz der Natur
Ab sofort gelten in Braunau wieder die Brandschutzbestimmungen in Waldgebieten sowie deren Gefährdungsbereichen.
BEZIRK BRAUNAU. Die Bezirkshauptmannschaft Braunau setzt auch in diesem Jahr wieder die Verordnung zum Schutz vor Waldbränden in Kraft. Sie gilt ab sofort bis einschließlich 31. Oktober 2023. Die wichtigsten Punkte der Verordnung finden Sie hier:
- das Anzünden von Feuer und das Rauchen sind in Wald- und Gefährdungsgebieten verboten
- Waldeigentümer dürfen das Verbot in geeigneter Weise ersichtlich machen
- es drohen Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen
- bei besonders erschwerenden Umständen können auch beide Strafen nebeneinander verhängt werden
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