AK Braunau zog bis vor Obersten Gerichtshof
Höheres Rehabilitationsgeld für Arbeiterin erkämpft
Weil sie aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend ihren Beruf nicht mehr ausüben konnte, wurde einer Arbeitnehmerin aus dem Bezirk Braunau das Rehabilitationsgeld zuerkannt. Allerdings war dieses zu gering bemessen.
BEZIRK BRAUNAU. Die Frau hatte zuletzt zwei Jobs, für die Berechnung des Reha-Geldes wurde jedoch von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) nur einer herangezogen. Die Arbeiterkammer (AK) klagte gegen den Bescheid, der Fall ging sogar bis zum Obersten Gerichtshof (OGH). Letztlich erkämpfte die AK ein höheres Reha-Geld für die Arbeiterin.
Die Frau hatte vor ihrer Erkrankung zwei Teilzeit-Arbeitsverhältnisse – bei einem davon war die Entgeltfortzahlung bereits ausgelaufen. Damit war für die ÖGK klar, dass nur die zuletzt bezogene Entgeltfortzahlung für die Bemessung des Reha-Geldes relevant war. AK-Bezirksstellenleiter Stefan Wimmer sah dies anders: „Der Anspruch auf das Reha-Geld kann nicht vom vorherigen Anspruch auf Entgeltfortzahlung abhängig sein, weil sich dieser ja vom Beginn des jeweiligen Arbeitsverhältnisses bemisst. Vielmehr muss sich, wenn mehrere Arbeitsverhältnisse vorliegen, der Anspruch an allen zuletzt aufrechten Arbeitsverhältnissen orientieren und bemessen.“
Halbjahres-Bilanz der Arbeiterkammer
Die Rechtsberater der AK-Bezirksstelle Braunau haben alle Hände voll zu tun. Das zeigt das Zwischenresümee zur Jahresmitte. Mehr als 2,1 Millionen Euro erkämpften sie bereits im ersten Halbjahr 2021 für die Beschäftigten im Bezirk. Zudem führte das Braunauer AK-Rechtsteam insgesamt 2.580 Beratungen durch. Neben zahlreichen Telefon- und E-Mail-Beratungen, kamen 734 AK-Mitglieder mit ihren arbeits- und sozialrechtlichen Problemen zum persönlichen Beratungsgespräch.
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